Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeiten des Ortsgerichtsvorstehers Hans-Jürgen Becker und des Ortsgerichtsschöffen
und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers Heinz-Wilhelm Schnabel, ablaufen.
Umgehend ist zur Neubesetzung dieser Ämter eine geeignete Person gem. § 7 Abs.
2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner
Sitzung am 22.02.2010 Herrn Hans-Jürgen Becker als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig
vorgeschlagen. Der Ortsbeirat Münster
hat in seiner Sitzung am 04.02.2010 Herrn Heinz-Wilhelm Schnabel als
Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig
vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand
widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber
können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt
werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Herren Hans-Jürgen Becker und Heinz-Wilhelm Schnabel gemäß § 8 OGG werden von Ihnen erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-
und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschliessen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Hans-Jürgen Becker gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die
Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers und Herrn Heinz-Wilhelm
Schnabel für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2.
Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach II dem Präsidium
des Amtsgerichtes Gießen, vor.