Betreff
Ortsgerichtswesen hier: Vorschlag für die Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers / Ortsgerichtsschöffen und den 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorsteher für das Ortsgericht Laubach II
Vorlage
552/2010
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeiten des Ortsgerichtsvorstehers Hans-Jürgen Becker und des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers Heinz-Wilhelm Schnabel, ablaufen. Umgehend ist zur Neubesetzung dieser Ämter eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Der Ortsbeirat Lauter hat in seiner Sitzung am 22.02.2010 Herrn Hans-Jürgen Becker als Ortsgerichtsvorsteher einstimmig vorgeschlagen.  Der Ortsbeirat Münster hat in seiner Sitzung am 04.02.2010 Herrn Heinz-Wilhelm Schnabel als Ortsgerichtsschöffe und 2. Vertreter des Ortsgerichtsvorstehers einstimmig vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden. Bewerber können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Herren Hans-Jürgen Becker und Heinz-Wilhelm Schnabel  gemäß § 8 OGG werden von Ihnen erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschliessen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Hans-Jürgen Becker gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsvorstehers und Herrn Heinz-Wilhelm Schnabel für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreters des Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichts Laubach II dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.