Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2008 den
Bebauungsplan „Buchwald/ Forstgarten“ als Satzung beschlossen. Dieser ist mit
der ortsüblichen Bekanntmachung am 08.01.2009 in Kraft getreten.
Bereits
zuvor, im Sommer 2008, fanden die ersten Beisetzungen im Bereich des
Ruheforstes Laubach statt.
Bis
heute ist die zur Verfügung stehende Fläche nahezu vollständig durch sog.
Ruhebiotope genutzt bzw. mit Nutzungsrechten für die Beisetzung von Urnen
belegt, so dass die Flächenkapazität in absehbarer Zeit erschöpft sein wird.
Um
das erfolgreiche Konzept der Waldbestattung, d.h. der Nutzung geeigneter
Waldflächen als Ruheforst fortführen zu können und um die bestehende Nachfrage
nach entsprechenden Beisetzungsmöglichkeiten auch weiterhin befriedigen zu
können, ist eine Erweiterung des Ruheforstes Laubach notwendig.
Gemäß
der Bestimmungen des Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetzes und des
Baugesetzbuches bedarf als formale Voraussetzung dessen einer abermaligen
Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laubach im entsprechenden Bereich
sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes.
Da
die potenzielle Erweiterungsfläche im EU-Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ sowie
im FFH-Gebiet „Laubacher Wald“ liegt, ist in Abstimmung mit den zuständigen
Fachbehörden, die Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den
artenschutzspezifischen Schutz- und Erhaltungszielen der EU-Schutzgebiete zu
prüfen bzw. nachzuweisen.
Nach
den Bestimmungen des § 2 Abs. 4 BauGB ist zudem zum Bebauungsplan eine
Umweltprüfung vorzunehmen.
Um
die eine zügige Erweiterung und damit einer Fortführung der Ruheforst-Nutzung
zu gewährleisten, werden die vorstehenden Beschlüsse empfohlen.
Um
Zustimmung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und
Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
(1)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung
des Bebauungsplanes „Buchwald / Forstgarten, 1. Änderung und Erweiterung“,
östlich der Kernstadt Laubach.
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit
einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen
Anschluss an die bestehenden Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere
Teilfläche des Flurstückes 62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach
(Forstabteilung 139 B u. 139 d).
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind
der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.
(2)
Zielsetzung des
Bebauungsplanes ist, nachdem die vorhandenen, planungsrechtlich gesicherten
Flächenkapazitäten für die entsprechende Nutzung in naher Zukunft erschöpft
sein werden, die Schaffung der formalen Voraussetzungen für eine flächenmäßige
Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst).
(3)
Die
Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den Schutz- und Erhaltungszielen von
FFH- und Vogelschutzgebiet ist zu prüfen bzw. nachzuweisen.
Zum Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs.
4 BauGB durchzuführen.
(4)
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des
Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.
(5)
Der
Aufstellungsbeschluss ist fristgerecht ortsüblich bekannt zu machen.