Betreff
Bauleitplanung der Stadt Laubach, Kernstadt Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes im Bereich "Buchwald/ Forstgarten - Erweiterung Ruheforst" hier: - Beschluss zur Aufstellung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB - FFH-Verträglichkeit, Umweltprüfung - Beschluss zur Durchführung des Beteiligungsverfahrens gemäß §§ 3 und 4 BauGB
Vorlage
548/2010
Aktenzeichen
621.41
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 11.12.2008 den Bebauungsplan „Buchwald/ Forstgarten“ als Satzung beschlossen. Dieser ist mit der ortsüblichen Bekanntmachung am 08.01.2009 in Kraft getreten.

Bereits zuvor, im Sommer 2008, fanden die ersten Beisetzungen im Bereich des Ruheforstes Laubach statt.

Bis heute ist die zur Verfügung stehende Fläche nahezu vollständig durch sog. Ruhebiotope genutzt bzw. mit Nutzungsrechten für die Beisetzung von Urnen belegt, so dass die Flächenkapazität in absehbarer Zeit erschöpft sein wird.

Um das erfolgreiche Konzept der Waldbestattung, d.h. der Nutzung geeigneter Waldflächen als Ruheforst fortführen zu können und um die bestehende Nachfrage nach entsprechenden Beisetzungsmöglichkeiten auch weiterhin befriedigen zu können, ist eine Erweiterung des Ruheforstes Laubach notwendig.

 

Gemäß der Bestimmungen des Hessische Friedhofs- und Bestattungsgesetzes und des Baugesetzbuches bedarf als formale Voraussetzung dessen einer abermaligen Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Laubach im entsprechenden Bereich sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Da die potenzielle Erweiterungsfläche im EU-Vogelschutzgebiet „Vogelsberg“ sowie im FFH-Gebiet „Laubacher Wald“ liegt, ist in Abstimmung mit den zuständigen Fachbehörden, die Verträglichkeit der geplanten Nutzung mit den artenschutzspezifischen Schutz- und Erhaltungszielen der EU-Schutzgebiete zu prüfen bzw. nachzuweisen.

Nach den Bestimmungen des § 2 Abs. 4 BauGB ist zudem zum Bebauungsplan eine Umweltprüfung vorzunehmen.

 

Um die eine zügige Erweiterung und damit einer Fortführung der Ruheforst-Nutzung zu gewährleisten, werden die vorstehenden Beschlüsse empfohlen.

 

Um Zustimmung wird gebeten.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

(1)     Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Änderungsplanes zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan für den Bereich „Buchwald/ Forstgarten - Erweiterung Ruheforst“ östlich der Kernstadt Laubach.

Mit der Flächennutzungsplanänderung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die spätere Rechtskraft des parallel aufzustellenden Bebauungsplanes zur Erweiterung des Begräbniswaldes (Ruheforst) geschaffen.

 

(2)     Der vorläufige räumliche Geltungsbereich liegt mit einer Gesamtgröße von rd. 12 ha im nördlichen, nordwestlichen und nordöstlichen Anschluss an die bestehenden Flächen des Ruheforstes und umfasst eine weitere Teilfläche des Flurstückes 62/1 in der Flur 16 der Gemarkung Laubach (Forstabteilung 139 B u. 139 d).

Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind der nachstehenden Übersichtkarte zu entnehmen.

 

(3)     Die Prüfungen zur FFH-Verträglichkeit sowie die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB erfolgen im Rahmen und auf Ebene des Bebauungsplanes.

 

(4)     Stadtverordnetenversammlung beschließt die Durchführung des Bauleitplanverfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 3 und 4 BauGB.

 

(5)     Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.