Betreff
Erschließung des Baugebietes "Senioren- und Altenpflegeheim Schottener Straße" in der Kernstadt Laubach - Tischvorlage zur StaVo am 25.02.2010 -
Vorlage
546/2010
Aktenzeichen
656.61
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Inhaltlich wird zunächst auf die Beschlussvorlage Nr. 535/2010 verwiesen. Gemäß der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 09.02.2010, Seite 3, wurde der Antrag auf aufsichtsbehördlicher Einzelgenehmigung zwecks Durchführung der Erschließungsmaßnahmen abgelehnt.

Die Verwaltung geht davon aus, dass alle Mandatsträger die Bedeutung der Investitionsmaßnahme für die Stadt Laubach erkannt hat. Mit dieser Maßnahme werden ca. 80 neue Pflegeplätze und 34 neue bzw. bisher vorhandene Arbeitsplätze vor Ort gesichert. Es war nun das Problem zu lösen, die Erschließung ohne den Einsatz städtischer Mittel sicher zu stellen, ohne die Investitionsmaßnahme zu gefährden.

 

Am 24.02.2010 fand im Rathaus ein Gespräch mit der HLG statt. Eine Erschließung über die HLG wäre zu zeitintensiv und letztendlich für die Stadt unwirtschaftlich. Bei dieser Variante müsste die Stadt eine Gebühr in Höhe von bis zu 18.000 € zahlen. Deshalb wurde am 25.02.2010 bei dem Investor angefragt, ob dieser unter Einhaltung seiner finanziellen Gesamtverpflichtungen von 310.000 € über einen Erschließungsvertrag mit der Stadt die Erschließung selbst übernimmt. Der Investor hat fernmündlich unter der Bedingung zugestimmt, dass er spätestens in 2 Monaten mit dem Bau beginnen kann.

 

 

Die Teilerschließung des Baugebietes wurde mit 175.000 € zzgl. eines ursprünglich vorgesehen städtischen Anteils in Höhe von 18.000 € veranschlagt. Als Kaufpreis für den Grund und Boden waren 135.000 € vorgesehen.

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den Kaufpreis für Grund und Boden um den städtischen Anteil an den Erschließungskosten zu kürzen. Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt demnach für den Investor 117.000 €.

Die Erschließung wird über einen Erschließungsvertrag mit detailierter Aufstellung der durch den Investor vorzunehmenden Erschließungsmaßnahmen geregelt. Hierzu gehören:

 

·        Herstellung der Straße

·        Herstellung des Anschlusses an die Trinkwasserversorgung

·        Herstellung des Anschlusses an das örtliche Kanalnetz bis zur Danziger Straße

·        Leistung des Ausgleichsbetrages

 

Unter Berücksichtigung der Bedingungen zur vorläufigen Haushaltsführung und der Bedeutung der Investition für die Stadt Laubach wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Bürgermeister der Stadt Laubach stellt den Antrag, die  Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Abänderung der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die Erschließung des Baugebietes dem Investor per Erschließungsvertrag zu übertragen. Der Kaufpreis für Grund und Boden wird gemäß Vortrag der Verwaltung auf 117.000 € festgesetzt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Übernahme aller Erschließungskosten durch den Investor entstehen keine Investitionskosten für die Stadt Laubach.