Begründung:
Inhaltlich wird zunächst auf die Beschlussvorlage Nr.
535/2010 verwiesen. Gemäß der Verfügung der Kommunalaufsicht vom 09.02.2010,
Seite 3, wurde der Antrag auf aufsichtsbehördlicher Einzelgenehmigung zwecks
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen abgelehnt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass alle Mandatsträger
die Bedeutung der Investitionsmaßnahme für die Stadt Laubach erkannt hat. Mit
dieser Maßnahme werden ca. 80 neue Pflegeplätze und 34 neue bzw. bisher
vorhandene Arbeitsplätze vor Ort gesichert. Es war nun das Problem zu lösen,
die Erschließung ohne den Einsatz städtischer Mittel sicher zu stellen, ohne
die Investitionsmaßnahme zu gefährden.
Am 24.02.2010 fand im Rathaus ein Gespräch mit der HLG
statt. Eine Erschließung über die HLG wäre zu zeitintensiv und letztendlich für
die Stadt unwirtschaftlich. Bei dieser Variante müsste die Stadt eine Gebühr in
Höhe von bis zu 18.000 € zahlen. Deshalb wurde am 25.02.2010 bei dem Investor
angefragt, ob dieser unter Einhaltung seiner finanziellen Gesamtverpflichtungen
von 310.000 € über einen Erschließungsvertrag mit der Stadt die Erschließung
selbst übernimmt. Der Investor hat fernmündlich unter der Bedingung zugestimmt,
dass er spätestens in 2 Monaten mit dem Bau beginnen kann.
Die Teilerschließung des Baugebietes wurde mit 175.000
€ zzgl. eines ursprünglich vorgesehen städtischen Anteils in Höhe von 18.000 €
veranschlagt. Als Kaufpreis für den Grund und Boden waren 135.000 € vorgesehen.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den
Kaufpreis für Grund und Boden um den städtischen Anteil an den
Erschließungskosten zu kürzen. Der Kaufpreis für den Grund und Boden beträgt
demnach für den Investor 117.000 €.
Die Erschließung wird über einen Erschließungsvertrag
mit detailierter Aufstellung der durch den Investor vorzunehmenden
Erschließungsmaßnahmen geregelt. Hierzu gehören:
·
Herstellung der
Straße
·
Herstellung des
Anschlusses an die Trinkwasserversorgung
·
Herstellung des Anschlusses
an das örtliche Kanalnetz bis zur Danziger Straße
·
Leistung des
Ausgleichsbetrages
Unter Berücksichtigung der Bedingungen zur vorläufigen
Haushaltsführung und der Bedeutung der Investition für die Stadt Laubach wird
gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister der Stadt Laubach stellt den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in
Abänderung der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, die
Erschließung des Baugebietes dem Investor per Erschließungsvertrag zu
übertragen. Der Kaufpreis für Grund und Boden wird gemäß Vortrag der Verwaltung
auf 117.000 € festgesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Übernahme aller Erschließungskosten durch den Investor entstehen keine
Investitionskosten für die Stadt Laubach.