Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
534/2009
Aktenzeichen
855.00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Erstmals besteht die Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung an eine Bundesbehörde zum Ausgleich von Straßenprojekten zu verkaufen. Die Bundesstraßenbehörde besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach. Mit Email vom 14.12.2009, 13.35 Uhr, wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass die Eintragungspflicht eine klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums sei und es keinen Raum für eine Ermessensentscheidung geben würde.

 

Nur wenn eine kurzfristige Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, können die Ökopunkte verkauft werden.

 

Der jetzigen Entscheidung kommt auch eine grundsätzliche Bedeutung dahingehend zu, dass die Stadtwaldstiftung mittelfristig die Möglichkeit hat, bei dem Bau der A 49 bis zu 16 Mio. Ökopunkte verkaufen zu können. Wenn diese Entscheidung ansteht, wird die Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 HGO selbstverständlich beteiligt werden.

 

Mit den Mitteln aus dem Verkauf von Ökopunkten soll der Ankauf von weiteren Waldflächen finanziert werden. Wir bitten Sie wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung um Ihr Verständnis und würden es bedauern, wenn wir den Verkauf von 85.000 Ökopunkten zu einem Kaufpreis von 0,30 € pro Punkt nicht realisieren könnten. Der Inhalt der Eintragung im Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Beschlussantrag:

 

Aus terminlichen Gründen beantragt der Bürgermeister in seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach über den Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gem. § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von Ökopunkten zugunsten der Bundesstraßenverwaltung zu.