Begründung:
Erstmals besteht die
Möglichkeit, Ökopunkte aus dem Bestand der Stadtwaldstiftung an eine Bundesbehörde
zum Ausgleich von Straßenprojekten zu verkaufen. Die Bundesstraßenbehörde
besteht jedoch im Gegensatz zu den Landesbehörden auf die dingliche Sicherung
der Ökopunkte im Grundbuch der Stadt Laubach. Mit Email vom 14.12.2009, 13.35
Uhr, wurde dem Stiftungsvorstand mitgeteilt, dass die Eintragungspflicht eine
klare Anweisung des zuständigen Bundesministeriums sei und es keinen Raum für
eine Ermessensentscheidung geben würde.
Nur wenn eine kurzfristige
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vorliegt, können die Ökopunkte
verkauft werden.
Der jetzigen Entscheidung
kommt auch eine grundsätzliche Bedeutung dahingehend zu, dass die
Stadtwaldstiftung mittelfristig die Möglichkeit hat, bei dem Bau der A 49 bis
zu 16 Mio. Ökopunkte verkaufen zu können. Wenn diese Entscheidung ansteht, wird
die Stadtverordnetenversammlung gem. § 51 HGO selbstverständlich beteiligt
werden.
Mit den Mitteln aus dem
Verkauf von Ökopunkten soll der Ankauf von weiteren Waldflächen finanziert
werden. Wir bitten Sie wegen der Kurzfristigkeit der Entscheidung um Ihr
Verständnis und würden es bedauern, wenn wir den Verkauf von 85.000 Ökopunkten
zu einem Kaufpreis von 0,30 € pro Punkt nicht realisieren könnten. Der Inhalt
der Eintragung im Grundbuch ist in Kopie zu Ihrer Kenntnisnahme beigefügt.
Es wird gebeten, wie
vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Aus terminlichen Gründen beantragt der Bürgermeister
in seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach über den
Haupt- und Finanzausschuss, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gem. § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von Ökopunkten zugunsten der Bundesstraßenverwaltung
zu.