hier: überplanmäßige Mittelbereitstellung
Begründung:
Die
Wasserleitung zu den Grundstücken „Tunnelstraße 42, 44 und Pilzzucht“ ist
zeitnah auszutauschen, da in der städtischen
Fernüberwachung ein erhöhter Wasserverlust zu erkennen ist. Aufgrund der
Satzungsänderung zum 01.01.2024 werden die Kosten der Hausanschlussleitungen im
öffentlichen Bereich bis zur Grundstücksgrenze nicht mehr von den
Grundstückseigentümern sondern von der Stadt beglichen. Um den hohen
Wasserverlust entgegenzuwirken, ist eine Erneuerung der Hausanschlussleitung
notwendig.
Damit beide Maßnahmen noch
dieses Jahr angefangen bzw. umgesetzt werden können, werden die Mittel von
60.000 € benötigt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt
Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz-, und Umweltausschuss den Antrag,
die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt gemäß § 100 HGO den überplanmäßigen
Ausgaben im Haushaltsjahr 2024 der
- Neuverlegung einer Wasserversorgungsleitung für
die Tunnelstraße 42, 44 und Pilzzucht (30.000 €)
- Austausch von zusätzlichen Bleileitungen
(30.000 €)
in einer Gesamthöhe von
60.000 € zu.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die zur Deckung dieser
überplanmäßigen Auszahlung benötigten und bereitstehenden Mittel in Höhe von
60.000 € stehen haushaltsrechtlich bei der Maßnahme 7022 – Baugebiet Hofdriesch
– 220.550 € zur Verfügung.