Betreff
Satzungsänderung Kinder- und Jugendbeirat
Vorlage
422/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Satzung des Kinder- und Jugendbeirates regelt in der derzeit gültigen Fassung, dass die Mitglieder zwischen 14 und 21 Jahren alt sein müssen und ihren Wohnsitz in Laubach bzw. einem der Ortsteile haben müssen.

Diese Regelung ist aus den praktischen Erfahrungen zu eng gefasst und soll mit der Änderungssatzung angepasst werden.

Das Höchstalter soll von 21 Jahren auf 25 Jahre angehoben werden. Gemäß den Regelungen des § 7 SGB VIII gilt als junger Mensch, der das Höchstalter von 27 Jahren noch nicht vollendet hat. Unabhängig von der vorgenannten rechtlichen Definition hat sich in der Praxis gezeigt, dass Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sich weiterhin im Beirat engagieren würden, jedoch durch die enge Altersregelung als Mitglied ausgeschlossen werden.

Es wird daher empfohlen, die Höchstaltersgrenze von 21 auf 25 Jahre anzuheben.

Die derzeitige Satzung sieht vor, dass die Mitglieder (neben der Altersregelung) ihren Wohnsitz in Laubach bzw. einem der Ortsteile haben müssen.

Durch die beabsichtigte Änderung soll nun auch Jugendlichen, die einen Ortsbezug zu Laubach haben, die Möglichkeit gegeben werden, Mitglied des (Kinder- und) Jugendbeirates zu werden. Ortsbezug ist hierbei neben dem Wohnsitz auch der ehemalige Wohnsitz, aber auch der Schulbesuch bzw. eine Ausbildung in Laubach. 

Gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 SGB VIII gilt als Kind, wer noch nicht 14 Jahre alt ist.

Durch die o.a. Anpassung der Altersgrenze (nach oben) beträgt das Mindestalter (unverändert) 14 Jahre. Es ist daher im Namen der Satzung sowie in allen Formulieren der Begriff „Kinder- und Jugendbeirat“ durch den Begriff „Jugendbeirat“ zu ersetzen.

Neben der Satzung hat der Kinder- und Jugendbeirat eine Geschäftsordnung, die die inneren Angelegenheiten regelt. Konsequenterweise ist auch hier der Name des Beirates anzupassen.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss und den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Änderung der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

-       keine


Anlagen:

1.Änderungssatzung der Satzung des Kinder- und Jugendbeirates