Begründung:
Die insgesamt entstandenen
über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von
11.331,57 € wurden jeweils durch Herrn Bürgermeister Meyer genehmigt.
Gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO
ist die Stadtverordnetenversammlung über die in Zuständigkeit des Magistrates
bzw. des Bürgermeisters genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu
informieren. Hierüber ist der Revision im Rahmen des Jahresabschlusses 2023 ein
Nachweis zu erbringen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Laubach gibt der
Stadtverordnetenversammlung gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2023 in Höhe von insgesamt 11.331,57 € zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Alle im Haushaltsjahr 2023
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind durch Einsparung an
anderer Stelle gedeckt.
Anlagen:
Zusammenstellung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben 2023