Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024
Vorlage
417/2024
Aktenzeichen
Haushaltsvollzugsbericht 01/2024
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

Den städtischen Gremien werden folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Juli 2024,

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Juli 2024 für die jeweiligen Produktbereiche

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2024 bis 31. Juli 2024.

Ebenso sind an passender Stelle entsprechende Erläuterungen gegeben.

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<SachTextBeginn>>

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<SachTextEnde>>

Anmerkungen:

Sollten vorab Fragen aufkommen, bitten wir Sie diese schriftlich an die Finanzabteilung zu geben, damit wir diese beantworten können und vor den Gremiensitzungen allen Mitgliedern aushändigen können. Diese Vorgehensweise hat sich letztes Jahr bewährt.

 



Beschlussvorschlag:

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.07.2024 wird zur Kenntnis genommen.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

keine


Anlagen:

Haushaltsvollzugsbericht 01-2024