Begründung:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht absehbar, ob der
Haushaltsplanentwurf 2010 am 15. bzw. 16.12.2009 die erforderliche Mehrheit in
der Stadtverordnetenversammlung erhält. Unterstellt, es wird der
Haushaltsplanentwurf 2010 mehrheitlich beschlossen, so ist auch nicht absehbar,
ob die Haushaltssatzung durch die Kommunalaufsicht genehmigungsfähig ist. Damit
die Zahlungsfähigkeit der Stadtkasse im kommenden Wirtschaftsjahr 2010
sichergestellt ist, ist es notwendig, durch Erlass einer 2.
Nachtragshaushaltssatzung, die Höhe der Kassenkredite auf 12.000.000,-- € zu erhöhen.
Zurzeit wurden 8.000.000,-- € Kassenkredite
aufgenommen. Durch eine Gewerbesteuerrückzahlung von Höhe von ca. 900.000,-- €
entscheidet es sich in den nächsten Tagen, ob die Aufnahme von zusätzlich
1.000.000,-- € notwendig wird. Weitere Gewerbesteuerrückzahlungen sind in einem
überschaubaren Zeitraum bis zum Frühjahr 2010 nicht auszuschließen. Der
Haushaltsplan 2010 geht davon aus, dass bis zu 3.100.000,-- € an zusätzlichen
Kassenkrediten benötigt wird. Zusätzliche Liquiditätsengpässe entstehen durch die
notwendige Vorfinanzierung von Investitionsvorhaben im Rahmen der
Konjunkturförderprogramme. Die Verwaltung sieht es für notwendig an, die
Kassenkredite zu erhöhen. Es kann nicht gewartet werden, bis der Haushaltsplan
2010 beschlossen bzw. genehmigt wurde.
Beschlussantrag:
Der Bürgermeister stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2.
Nachtragshaushaltssatzung mit folgender Änderung gegenüber der 1.
Nachtragshaushaltssatzung:
§ 4 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009
wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag des Kassenkredite, die im
Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 12.000.000,-- € festgesetzt.“