Begründung:
Über den von der Verwaltung aufgestellten Entwurf der Haushaltssatzung mit –plan 2010 sowie Anlagen wurde im Rahmen einer Klausurtagung des Magistrates beraten. Der Magistrat hat den Entwurf am 26.10.2009 abschließend festgestellt.
Gem. § 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 1 HGO wurde der vom
Magistrat festgestellte Entwurf der Haushaltssatzung am 10.11.2009 der
Stadtverordnetenversammlung mit der Haushaltsrede des Bürgermeisters zur
Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nach öffentlicher Auslegung und Beratung in den
einzelnen Gremien wird der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen gem.
§ 114 d HGO i.V.m. § 97 Abs. 3 HGO von der Stadtverordnetenversammlung in
öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Erläuterungen zum Haushaltsentwurf ergeben sich aus
dem, dem Haushalt vorangestellten Vorbericht, den Erläuterungen in den einzelnen
Produktplänen sowie den Ausführungen in der Haushaltsrede des Bürgermeisters.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
(Klug)
Bürgermeister
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach beantragt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss sowie den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach stimmt der Haushaltssatzung mit –plan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2010 zu. Der Haushaltsplan wird
im Ergebnishaushalt
im
ordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 9.394.401,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.550.619,--
EUR
im
außerordentlichen Ergebnis
mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 2.020,--
EUR
mit
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 300,--
EUR
mit
einem Fehlbedarf von 3.154.498,--
EUR
im Finanzhaushalt
mit
dem Saldo aus den Einzahlungen und Aus-
zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit - 2.666.868,-- EUR
und
dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 200.800,--
EUR
Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf 455.300,--
EUR
Einzahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 376.400,--
EUR
Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf 563.575,--
EUR
mit
einem Finanzmittelfehlbedarf von 3.108.543,--
EUR
festgesetzt. Weiterhin nimmt die Stadtverordnetenversammlung von dem Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2011 bis 2013 Kenntnis und beschließt das zugrunde liegende Investitionsprogramm.
Anlagen:
Haushaltsplan 2010 – Entwurf
(liegt bereits vor)