Begründung:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt
Laubach Ehrenbeamten, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt
ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Herr Dietz war 16 Jahre
Ortsvorsteher des Stadtteils Röthges und war zudem noch mehrere Jahre
stellvertretender Ortsvorsteher. Im Ortsbeirat Röthges war er über 36 Jahre
ehrenamtlich tätig. Aus gesundheitlichen Gründen legte er im Mai diesen Jahres
seine Tätigkeit als Ortsvorsteher nieder.
Im Einvernehmen mit dem Ältestenrates wird
vorgeschlagen Herrn Dietz für seine langjährige Tätigkeiten die
Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ zu verleihen.
Da Herr Dietz aus gesundheitlichen Gründen an einer
Stadtverordnetensitzung nicht mehr teilnehmen kann, wird vorgeschlagen ihm die
Ehrung noch im Dezember diesen Jahres durch einen Besuch zu Hause vorzunehmen.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt
Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO und dem
Beschluss des Ältestenrates vom 22.09.2009 Herrn Günter Dietz die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ zu
verleihen.