Betreff
Verleihung der Ehrenbezeichnung "Ehrenortsvorsteher" an Herrn Günter Dietz
Vorlage
526/2009
Aktenzeichen
021.432
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung kann die Stadt Laubach Ehrenbeamten, die insgesamt mindestens 20 Jahre ihr Mandat oder Amt ausgeübt haben, eine Ehrenbezeichnung verleihen. Herr Dietz war 16 Jahre Ortsvorsteher des Stadtteils Röthges und war zudem noch mehrere Jahre stellvertretender Ortsvorsteher. Im Ortsbeirat Röthges war er über 36 Jahre ehrenamtlich tätig. Aus gesundheitlichen Gründen legte er im Mai diesen Jahres seine Tätigkeit als Ortsvorsteher nieder.

Im Einvernehmen mit dem Ältestenrates wird vorgeschlagen Herrn Dietz für seine langjährige Tätigkeiten die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ zu verleihen.

 

Da Herr Dietz aus gesundheitlichen Gründen an einer Stadtverordnetensitzung nicht mehr teilnehmen kann, wird vorgeschlagen ihm die Ehrung noch im Dezember diesen Jahres durch einen Besuch zu Hause vorzunehmen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt den Antrag die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt  gem. § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Laubach in der z. Z. gültigen Fassung bzw. gem. § 28 Abs. 2 HGO und dem Beschluss des Ältestenrates vom 22.09.2009 Herrn Günter Dietz die Ehrenbezeichnung „Ehrenortsvorsteher“  zu verleihen.