Begründung:
Die
bestehende Geschäftsordnung (GO) vom 17.06.2016, durch Dienstanweisung vom
04.07.2017 in Kraft gesetzt, enthält veraltete Regelung über die Vergabe von
Aufträgen sowohl aus dem Baubereich als auch aus dem Liefer-/ Dienstleistungsbereich.
Durch
Einführung der überarbeiteten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen
Teil A (VOB/A) vom 31.Januar 2019, der Gesetzesänderung des Hessischen Vergabe-
und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 01. Juli 2021 sowie der Einführung der
Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) mit gleichzeitigem Wegfall der
Vertragsordnung für die Ausführung von Leistungen, Teil A (VOL/A) und der
Einführung des HVTG durch „Der Gemeinsamen Runderlas zum Öffentlichen
Auftragswesen“ vom 10. August 2021 wurden grundsätzliche gesetzliche
Änderungen, die eine Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung (GO)
erforderte.
Die
GO-Vergabe enthält grundlegenden gesetzliche Regeln der Vergabe und ermöglicht
allen Mitarbeitern der Verwaltung und den GmbHs, eine rechtssichere Durchführung
von Vergabeverfahren. Gleichzeitig ist jedoch eine teilweise schnellere
Auftragserteilung möglich, da durch die Regelungen der Geschäftsordnung für
finanziell kleine Vergabeverfahren eine Beteiligung des Magistrates wie bisher nicht
erforderlich ist, sondern dies direkt durch die Fachbereichsleiter bzw. den
Bürgermeister + Stadtrat erfolgen kann.
Beschlussvorschlag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach beschließt die, in der Anlage angefügte
Geschäftsordnung für die Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und
Dienstleistungen (GO-Vergabe).
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
- Keine -
Anlagen:
Geschäftsordnung (GO) über
die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen