Betreff
1. Änderung zur Geschäftsordnung der Stadt Laubach;
Vorlage
358/2024
Aktenzeichen
045.01
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die bestehende Geschäftsordnung (GO) vom 17.06.2016, durch Dienstanweisung vom 04.07.2017 in Kraft gesetzt, enthält veraltete Regelung über die Vergabe von Aufträgen sowohl aus dem Baubereich als auch aus dem Liefer-/ Dienstleistungsbereich.

 

Durch Einführung der überarbeiteten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) vom 31.Januar 2019, der Gesetzesänderung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 01. Juli 2021 sowie der Einführung der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) mit gleichzeitigem Wegfall der Vertragsordnung für die Ausführung von Leistungen, Teil A (VOL/A) und der Einführung des HVTG durch „Der Gemeinsamen Runderlas zum Öffentlichen Auftragswesen“ vom 10. August 2021 wurden grundsätzliche gesetzliche Änderungen, die eine Anpassung der bestehenden Geschäftsordnung (GO) erforderte. 

 

Die GO-Vergabe enthält grundlegenden gesetzliche Regeln der Vergabe und ermöglicht allen Mitarbeitern der Verwaltung und den GmbHs, eine rechtssichere Durchführung von Vergabeverfahren. Gleichzeitig ist jedoch eine teilweise schnellere Auftragserteilung möglich, da durch die Regelungen der Geschäftsordnung für finanziell kleine Vergabeverfahren eine Beteiligung des Magistrates wie bisher nicht erforderlich ist, sondern dies direkt durch die Fachbereichsleiter bzw. den Bürgermeister + Stadtrat erfolgen kann.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach beschließt die, in der Anlage angefügte Geschäftsordnung für die Verfahren zur Vergabe von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen (GO-Vergabe).

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

- Keine -

Anlagen:

 

Geschäftsordnung (GO) über die Vergabe von Lieferungen, Leistungen und Bauleistungen