Begründung:
Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2022 wird nunmehr mit diesem Beschluss förmlich aufgestellt.
Nach § 128 HGO ist die Jahresrechnung 2022 nunmehr von der Revision des Landkreises Gießen zu prüfen.
Die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu unterrichten.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2022 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt.
Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 61.834.972,36 €.
Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 1.112.237,00 € aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:
à ordentliches Ergebnis: 1.016.217,21 €
à außerordentliches Ergebnis: 96.019,79 €
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 4.897.230,99 €. In diesem Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.
Der aufgestellte Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2022 ist nach den Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.
Anlagen:
Schlussbericht Jahresabschluss 2022