Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2022
Vorlage
338/2023
Aktenzeichen
Abschluss 2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2022 wird nunmehr mit diesem Beschluss förmlich aufgestellt.

 

Nach § 128 HGO ist die Jahresrechnung 2022 nunmehr von der Revision des Landkreises Gießen zu prüfen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2022 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt.

 

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 61.834.972,36 .

 

Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 1.112.237,00 aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:

 

à        ordentliches Ergebnis:                        1.016.217,21 €

à        außerordentliches Ergebnis:                    96.019,79 €

 

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 4.897.230,99. In diesem Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.

 

Der aufgestellte Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2022 ist nach den Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.

 

 

 

Anlagen:

 

Schlussbericht Jahresabschluss 2022