Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2022
Vorlage
338/2023
Aktenzeichen
Abschluss 2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2022 wird nunmehr mit diesem Beschluss förmlich aufgestellt.

Nach § 128 HGO ist die Jahresrechnung 2022 nunmehr von der Revision des Landkreises Gießen zu prüfen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 


Beschlussvorschlag:

Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2022 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt.

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2022 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 61.834.972,36 €.

Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 1.112.237,00 € aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:

à        ordentliches Ergebnis:                        1.016.217,21 €

à        außerordentliches Ergebnis:                    96.019,79 €

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2022 auf insgesamt 4.897.230,99 €. In diesem Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.

Der aufgestellte Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2022 ist nach den Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.


Anlagen:

Schlussbericht Jahresabschluss 2022