Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.11.2023
Vorlage
336/2023
Aktenzeichen
Haushaltsvollzugsbericht 02-2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

 

Den städtischen Gremien werden folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

 

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 30. November 2023,

 

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 30. November 2023 für die jeweiligen Produktbereiche

 

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2023 bis 30. November 2023.

 

Ebenso sind an passender Stelle entsprechende Erläuterungen gegeben.

 

 

Anmerkungen:

 

Sollten vorab Fragen aufkommen, bitten wir Sie diese schriftlich an die Finanzabteilung zu geben, damit wir diese beantworten können und vor den Gremiensitzungen allen Mitgliedern aushändigen können. Diese Vorgehensweise hat sich letztes Jahr bewährt.

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<SachTextEnde>>

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2023 bis 30.11.2023 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Anlagen:

 

Haushaltsvollzugsbericht 02-2023