Betreff
3. Änderung der Entschädigungssatzung
Vorlage
304/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die derzeit geltende Entschädigungssatzung wurde im Wesentlichen bei der Einführung des Euro dergestalt angepasst, dass die bisherigen DM-Beträge in den entsprechenden Euro-Betrag umgerechnet wurden. Eine echte, zeitgemäße Anpassung der Entschädigungen ist seitdem nicht erfolgt.

 

Die Gremienmitglieder müssen erhebliche Zeit und Mühe in die ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt Laubach investieren und andere berufliche, soziale und familiäre Pflichten oftmals hinan stellen. Die Aufwandsentschädigungen dienen auch als Anerkennung der ehrenamtlichen Tätigkeit. 

Im Vergleich zu den benachbarten Kommunen sind die nun gewählten Beträge angemessen und sollten auch bei anhaltender Inflation ein paar Jahre Bestand haben.

 

Wesentliche Punkte dieser Änderungssatzung sind die Anpassung der Entschädigungssatzungen der anderen Kreiskommunen.

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über die Ortsbeiräte und den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließ die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung der Entschädigungssatzung der Stadt Laubach.

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Entsprechende finanzielle Mittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.

Anlagen:

 

Satzungsentwurf zur 3. Änderung der Entschädigungssatzung