Begründung:
Die derzeit geltende
Entschädigungssatzung wurde im Wesentlichen bei der Einführung des Euro
dergestalt angepasst, dass die bisherigen DM-Beträge in den entsprechenden
Euro-Betrag umgerechnet wurden. Eine echte, zeitgemäße Anpassung der
Entschädigungen ist seitdem nicht erfolgt.
Die Gremienmitglieder müssen
erhebliche Zeit und Mühe in die ehrenamtliche Tätigkeit für die Stadt Laubach
investieren und andere berufliche, soziale und familiäre Pflichten oftmals
hinan stellen. Die Aufwandsentschädigungen dienen auch als Anerkennung der
ehrenamtlichen Tätigkeit.
Im Vergleich zu den
benachbarten Kommunen sind die nun gewählten Beträge angemessen und sollten
auch bei anhaltender Inflation ein paar Jahre Bestand haben.
Wesentliche Punkte
dieser Änderungssatzung sind die Anpassung der Entschädigungssatzungen der
anderen Kreiskommunen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über die
Ortsbeiräte und den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließ die als Anlage beigefügte 3. Änderungssatzung
der Entschädigungssatzung der Stadt Laubach.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Entsprechende finanzielle
Mittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.
Anlagen:
Satzungsentwurf zur 3. Änderung der
Entschädigungssatzung