Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die 2. Änderung zur Entwässerungssatzung
Vorlage
301/2023
Aktenzeichen
700.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Aufgrund steigender Preise musste für die Entleerung und den Abtransport von Abwässern aus Sammelgruben und Kleinkläranlagen ein neuer Preisvergleich stattfinden.

 

Anhand des Ergebnisses der öffentlichen Ausschreibung wurde der Gebührenmaßstab gemäß § 28 Entwässerungssatzung neu kalkuliert und angepasst.

 

§ 28 Gebührenmaßstäbe und –sätze für Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben

 

VORHER

 

Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³

 

a) Schlamm aus Kleinkläranlagen                                    43,00 EUR

 

b) Abwasser aus Gruben                                                    43,00 EUR

 

 

 

NEU

 

Gebührenmaßstab für das Abholen und Behandeln von Schlamm aus Kleinkläranlagen und Abwasser aus Gruben ist die abgeholte Menge dieser Stoffe. Die Gebühr beträgt pro angefangenem m³

 

a) Schlamm aus Kleinkläranlagen                                    57,60 EUR

 

b) Abwasser aus Gruben                                                    57,60 EUR

 

Ist zum Absaugen des Inhalts einer Kleinkläranlage oder einer Grube die Verlegung einer Saugleitung von mehr als 30 m erforderlich, wird für jeden weiteren Meter ein Gebührenzuschlag von 2,80 EUR erhoben.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss unter Beteiligung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Wirkung zum 01. Januar 2024 die 2. Änderung zur Entwässerungssatzung.

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Mit der neuen Entwässerungssatzung werden keine Mehreinnahmen erzielt.

Anlagen:

 

Gebührenkalkulation

2. Änderung zur Entwässerungssatzung