Begründung:
Der Magistrat der Stadt
Laubach hatte die Suche nach einem Radwegebeauftragten öffentlich
ausgeschrieben.
Das Aufgabenprofil wurde
hierbei wie folgt angegeben:
•
Beteiligung an
Planungen zum Fahrradverkehr (Straßenneubau, Straßenumbau)
•
Mitarbeit bei der
Schaffung sicherer Radwege und geeigneter Fahrradständer
•
Mitarbeit bei der
Einbindung des Radverkehrs in das Klimaschutzkonzept der Stadt
•
Einbringung von
Ideen zur Erhöhung des Radverkehrsanteils
•
Unterstützung bei
der Weiterentwicklung des gesamtstädtischen Radroutennetzes
•
aktive
Beteiligung in der Arbeitsgruppe Radverkehr
•
Anlaufstelle für
Bürger/innen und Radfahrorganisationen
•
Beteiligung an
der Organisation von Events zum Thema Radverkehr / Menschen zum Radfahren
begeistern
•
Beteiligung an
Verkehrsschauen
Die Aufgaben setzen eine
enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem/der Radwegebeauftragte/n
und der Verwaltung voraus. Eine Zusammenarbeit mit dem Natur-, Umwelt- und
Klimaschutz Beirat ist auch vorgesehen.
Organisatorisch sollen die
Radwegebeauftragten der Umweltbeauftragten zugeordnet werden.
Bei der Verwaltung sind
zwei Bewerbungen eingegangen. Der Magistrat hat beide Bewerber zu einer
Vorstellung in seine Sitzung vom 04.09.2023 eingeladen. Hierbei haben die
Bewerber Ihre Motivation, Erfahrungen sowie auch Ideen / Projekte vorgestellt.
Bei den Bewerbern handelt
es sich um
-
Hagen Hartmann,
Tannenweg 18, 35321 Laubach, 82 Jahre sowie
-
Ralph Lange,
Mönchsgasse 12, 35321 Laubach, 55 Jahre.
Aus den durchaus unterschiedlichen
Ideen und Erfahrungen sieht der Magistrat die Ernennung von beiden Bewerbern
als Radwegebeauftragten als ideale Lösung, da sich beide gegenseitig ergänzen
können und dieses Amt vielschichtig wahrnehmen können.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über
den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss und den Haupt-,
Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung bestellt die Herren Hagen Hartmann sowie Ralph
Lange gemeinschaftlich zu ehrenamtlichen Radwegebeauftragten.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Den Radwegebeauftragte wird
eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von je 30,- € sowie ein
zusätzliches Sitzungsgeld in Höhe von 10,- € je Sitzung gewährt.
Die Mittel hierfür stehen im Haushalt beim Produkt 01.111.01 unter dem
Sachkonto 67800000 zur Verfügung.