Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/-vorsteherin
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteherin Frau Nina Jung, am 05.11.2023
ausläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem.
§ 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Frau Nina Jung hat bereits im Vorfeld
bereit erklärt dieses Amtes weiter zu bekleiden. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Frau Nina Jung, geb. am 11.07.1982, wohnhaft in 35321 Laubach,
Alsfelder Str. 2, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes
der Ortsgerichtsschöffin/-vorsteherin des Ortsgerichtes Laubach III für die
Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.