Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III

Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin/-vorsteherin
Vorlage
294/2023
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteherin Frau Nina Jung, am 05.11.2023 ausläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Frau Nina Jung hat bereits im Vorfeld bereit erklärt dieses Amtes weiter zu bekleiden. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Nina Jung, geb. am 11.07.1982, wohnhaft in 35321 Laubach, Alsfelder Str. 2, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin/-vorsteherin des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.