Betreff
Beratung und Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO bei der Beschaffung eines GTLF für die FFw Laubach
Vorlage
517/2009
Aktenzeichen
130-00
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit Beschluss vom 24.06.2009 hatte die Stadtverordnetenversammlung bereits Mehrausgaben für die Beschaffung des GTLF gemäß § 100 HGO bewilligt. Nunmehr liegen die Schlussrechnungen für die Maßnahme vor:

 

 

1.      Umbaurechnung der Fa. Amag                                     14.898,00 €

2.      Vorsorgliche Reparatur Getriebe bzw. Kupplung                      3.392,30 €

3.      Diverse Tankrechnungen GTLF                                                     651,17 €

 

                                                            Gesamtbetrag:                                  18.941,47 €

 

Bisher wurde das Fahrzeug zu einem Kaufpreis von                               85.726,00 €

bezahlt.

 

Die Gesamtkosten der Beschaffung des GTLF betragen                    104.667,47 €,

abzüglich der zur Verfügung stehenden Mittel von                                    98.217,00 €

 

                        verbleiben ungedeckte Mehrkosten von                             6.450,47 €.

 

 

Unter der Hh – Stelle 12.6.01/0205/811350 sind bisher              30.650,00 €

An Spenden eingegangen. Offen ist noch die Spende

der Stadtwerke in Höhe von 10.000 €.                                                       10.000,00 €

 

                                                Endgültiger Spendeneingang                      40.650,00 €.

 

Entgegen der Beantwortung der Anfrage der FDP – Fraktion am 24.06.2009 mussten wir feststellen, dass der Löschmonitor des Fahrzeuges direkt von dem Feuerwehrverein bezahlt wurde und damit die 3.570 € nicht als Spende vereinnahmt werden konnte. Unterm Strich heben sich die Kosten für den Löschminitor auf.

 

Bei den Spendeneingängen ist damit ebenfalls eine Unterdeckung in Höhe von   9.350 € festzuhalten.

Erwähnenswert ist noch, dass gegenüber dem vorgesehenen Schrottwert in Höhe von 5.000 € sich sofort ein Händler bereit erklärt hat, 10.000 € für das Altfahrzeug zu zahlen. Diese Mehrerträge können nicht zur Deckung herangezogen werden, weil hierzu die haushaltsrechtliche Grundlage i.S.d. § 25 und 24 GemHVODoppik.

 

 

 

Beschlussantrag:

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, für die Beschaffung des GTLF weitere überplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO in Höhe von 6.500 €. Eine Erhöhung der Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Eine zusätzliche Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen.

Anlagen: