Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach II

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers
Vorlage
256/2023
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 17.10.2022 mitgeteilt, dass die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsvorstehers Burkhard Letz am 15.01.2023 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses  Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Rene Kömpf, geb. am 29.08.1990, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Höhenstraße 20, hat sich bereit erklärt das Amt des Ortsgerichtsvorstehers zu übernehmen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau- und Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Rene Kömpf, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und gleichzeitig Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.