Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsvorstehers
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 17.10.2022 mitgeteilt, dass die Amtszeit des bisherigen
Ortsgerichtsvorstehers Burkhard Letz am 15.01.2023 abläuft. Umgehend ist zur
Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete
Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Rene Kömpf, geb. am 29.08.1990, wohnhaft
in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, Höhenstraße 20, hat sich bereit erklärt das
Amt des Ortsgerichtsvorstehers zu übernehmen. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau- und Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Rene Kömpf, wohnhaft in 35321 Laubach, Stadtteil Lauter, gemäß §
7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und gleichzeitig
Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtes Laubach II für die Dauer von 10 Jahren
dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.