Begründung:
Das Frei- als auch das
Hallenbad inkl. Saunabereich sind sanierungsbedürftig – in nahezu allen
Bereichen. Außerdem gibt es keine adäquaten Angebote für Kleinkinder und Reha.
Die Nutzung für Mobilitätseingeschränkte ist nicht ausreichend gegeben.
Investitionen in einem sehr substantiellen Millionenbetrag stehen an, welche
eine entscheidende Bedeutung für die nächsten 40 – 50 Jahre Schwimmbadnutzung
in Laubach haben werden.
Bisher gibt es nur ein Sanierungskonzept für das Freibad. Aus dem Kreis der
Mitarbeitenden wurde die dringende Bitte an die GF der LKB herangetragen,
weitere drängende Themen bzgl. beider Schwimmbäder aufzunehmen und idealer
Weise ein neues Gesamtkonzept von der Stadt zu erstellen. Dies wurde von der GF
der LKB an den Bürgermeister herangetragen, der dem Magistrat empfiehlt, eine Schwimmbad-Kommission
zu berufen und über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss von der
Stadtverordnetenversammlung die weiteren Mitglieder – neben den
Magistratsvertreter/innen – berufen zu lassen.
Von der Kommission
sollen Optionen der Sanierung/en und/oder eines Neubaus/ten erarbeitet und
durchaus Präferenzen benannt werden. Ziel ist es, in möglichst wirtschaftlicher
Weise die Bedarfe der Nutzung von Schwimmbädern zu realisieren. Hierbei sind
neben den umfangreichen Investitionskosten die langfristigen Betriebskosten (40
– 50 Jahre!) besonders wichtig in der Konzepterstellung. Der Landkreis wird als
ein wichtiger Nutzer miteinzubeziehen sein.
Die
Schwimmbad-Kommission tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Sie kann aber auch
öffentlich tagen. In dem Fall wird der Termin im Mitteilungsblatt
veröffentlicht.
Zu einzelnen Themen
können zu den Sitzungen der Schwimmbad-Kommission weitere Personen – auch bei
nicht öffentlicher Sitzung - eingeladen werden. Ggf. werden auch Exkursionen
durchgeführt, um Schwimmbadkonzepte kennenzulernen.
Die Geschäftsführung der
Schwimmbad-Kommission wird auf die Geschäftsleitung der LKB übertragen
(Organisation, Einladungen, Protokolle etc.).
Beschlussvorschlag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach bildet zur unterstützenden Vorbereitung der anstehenden umfangreichen
Investitionen bzgl. des Frei- und Hallenbades eine Kommission nach § 72 HGO. Diese ist mindestens zweimal im Jahr
einzuberufen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 72 HGO führt der
Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter den Vorsitz in der
Kommission.
Als
Mitglieder gehören der Schwimmbad-Kommission der Stadt Laubach an:
a) Bürgermeister/in
b) Erste/r
Stadtrat/Stadträtin
c) Weiterer/e
Stadtrat/Stadträtin
Erstbesetzung: Dr. Christiane Schmahl
d) Geschäftsführung der LKB
gGmbH
e) Mitarbeitervertreter
Schwimmbäder
Erstbesetzung: Dominik
Kremer
f) Bauamtsleitung
g) Ein/e Vertreter/Vertreterin
der organisierten Nutzer/sachkundige/r Bürger/in
Erstbesetzung: Stefan
Melms
h) Stadtverordnetenvorsteher/in
i) Je ein/e Vertreter/in
der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung.
Gleichzeitig
wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gebeten, die Mitglieder unter
g und i für die Schwimmbad-Kommission zu wählen.