Betreff
Bildung einer Schwimmbad-Kommission
Vorlage
250/2023
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Frei- als auch das Hallenbad inkl. Saunabereich sind sanierungsbedürftig – in nahezu allen Bereichen. Außerdem gibt es keine adäquaten Angebote für Kleinkinder und Reha. Die Nutzung für Mobilitätseingeschränkte ist nicht ausreichend gegeben. Investitionen in einem sehr substantiellen Millionenbetrag stehen an, welche eine entscheidende Bedeutung für die nächsten 40 – 50 Jahre Schwimmbadnutzung in Laubach haben werden.

Bisher gibt es nur ein Sanierungskonzept für das Freibad. Aus dem Kreis der Mitarbeitenden wurde die dringende Bitte an die GF der LKB herangetragen, weitere drängende Themen bzgl. beider Schwimmbäder aufzunehmen und idealer Weise ein neues Gesamtkonzept von der Stadt zu erstellen. Dies wurde von der GF der LKB an den Bürgermeister herangetragen, der dem Magistrat empfiehlt, eine Schwimmbad-Kommission zu berufen und über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss von der Stadtverordnetenversammlung die weiteren Mitglieder – neben den Magistratsvertreter/innen – berufen zu lassen.

Von der Kommission sollen Optionen der Sanierung/en und/oder eines Neubaus/ten erarbeitet und durchaus Präferenzen benannt werden. Ziel ist es, in möglichst wirtschaftlicher Weise die Bedarfe der Nutzung von Schwimmbädern zu realisieren. Hierbei sind neben den umfangreichen Investitionskosten die langfristigen Betriebskosten (40 – 50 Jahre!) besonders wichtig in der Konzepterstellung. Der Landkreis wird als ein wichtiger Nutzer miteinzubeziehen sein.

Die Schwimmbad-Kommission tagt grundsätzlich nicht öffentlich. Sie kann aber auch öffentlich tagen. In dem Fall wird der Termin im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Zu einzelnen Themen können zu den Sitzungen der Schwimmbad-Kommission weitere Personen – auch bei nicht öffentlicher Sitzung - eingeladen werden. Ggf. werden auch Exkursionen durchgeführt, um Schwimmbadkonzepte kennenzulernen.

Die Geschäftsführung der Schwimmbad-Kommission wird auf die Geschäftsleitung der LKB übertragen (Organisation, Einladungen, Protokolle etc.).

 


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Stadt Laubach bildet zur unterstützenden Vorbereitung der anstehenden umfangreichen Investitionen bzgl. des Frei- und Hallenbades eine Kommission nach § 72 HGO. Diese ist mindestens zweimal im Jahr einzuberufen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des § 72 HGO führt der Bürgermeister oder ein von ihm bestimmter Beigeordneter den Vorsitz in der Kommission.

Als Mitglieder gehören der Schwimmbad-Kommission der Stadt Laubach an:

a)    Bürgermeister/in

b)    Erste/r Stadtrat/Stadträtin

c)    Weiterer/e Stadtrat/Stadträtin
Erstbesetzung: Dr. Christiane Schmahl

d)    Geschäftsführung der LKB gGmbH

e)    Mitarbeitervertreter Schwimmbäder

Erstbesetzung: Dominik Kremer

f)     Bauamtsleitung

g)    Ein/e Vertreter/Vertreterin der organisierten Nutzer/sachkundige/r Bürger/in

Erstbesetzung: Stefan Melms

h)    Stadtverordnetenvorsteher/in

i)     Je ein/e Vertreter/in der Fraktionen der Stadtverordnetenversammlung.

Gleichzeitig wird die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach gebeten, die Mitglieder unter g und i für die Schwimmbad-Kommission zu wählen.