Begründung:
Von den insgesamt
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in
Höhe von 103.171,21 € wurden 9.599,21 € durch den Bürgermeister, 39.572,00 €
durch den Magistrat und 54.000,00 € durch die Stadtverordnetenversammlung
genehmigt.
Gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO
ist die Stadtverordnetenversammlung über die in Zuständigkeit des Magistrates
bzw. des Bürgermeisters genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu
informieren. Hierüber ist der Revision im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 ein
Nachweis zu erbringen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Laubach gibt der
Stadtverordnetenversammlung gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 103.171,21 € zur Kenntnis.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Alle im Haushaltsjahr 2022
entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind durch Einsparung an
anderer Stelle bzw. durch Mehreinnahmen gedeckt.
Anlagen:
Zusammenstellung der über-
und außerplanmäßigen Ausgaben 2022