Betreff
Kenntnisnahme der über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2022 durch die Stadtverordnetenversammlung
Vorlage
249/2023
Aktenzeichen
902.23
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Von den insgesamt entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 103.171,21 € wurden 9.599,21 € durch den Bürgermeister, 39.572,00 € durch den Magistrat und 54.000,00 € durch die Stadtverordnetenversammlung genehmigt.

Gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO ist die Stadtverordnetenversammlung über die in Zuständigkeit des Magistrates bzw. des Bürgermeisters genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben zu informieren. Hierüber ist der Revision im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 ein Nachweis zu erbringen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Stadt Laubach gibt der Stadtverordnetenversammlung gem. § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO die über- und außerplanmäßigen Ausgaben für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von insgesamt 103.171,21 zur Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

Alle im Haushaltsjahr 2022 entstandenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind durch Einsparung an anderer Stelle bzw. durch Mehreinnahmen gedeckt.


Anlagen:

Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben 2022