Betreff
Beschlussfassung der Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Laubach
Vorlage
241/2023
Aktenzeichen
815.12
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2022 wurde der Magistrat beauftragt, eine kommunale Gefahrenabwehrverordnung für den Fall des Trinkwassernotstandes zu verfassen und als Beschlussvorschlag zur weiteren Beratung vorzustellen.

Für den Fall, dass in den kommenden Sommermonaten die Knappheit der Wasserversorgung in den Kommunen aufgrund Hitze- und Trockenheitsereignissen drohen, kann es sinnvoll erscheinen, eine Gefahrenabwehrverordnung zur Abwehr eines Trinkwassernotstandes für das Gebiet der Stadt Laubach zu erlassen. Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte mit Hinweis vom letzten Jahr mit, dass sich in Hessen derzeit 48 % der Grundwasser-Landesmessstellen auf einem unterdurchschnittlichen Niveau befinden.

Um im Falle einer Knappheit bei der Wasserversorgung angemessen handeln zu können, führen Kommunen Gefahrenabwehrverordnungen über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung ein. Das Ziel dieser Verordnung ist stets die Sicherstellung des notwendigen Bedarfes an Trinkwasser in der Kommune.

Die gesetzliche Grundlage hierfür bieten die §§ 71, 74 und 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Ordnung (HSOG).

Die Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauches bei Notständen in der Wasserversorgung stellt somit ein wichtiges Werkzeug der Stadt Laubach dar, um im Rahmen dieser Verordnung bei der Feststellung eines Trinkwassernotstandes die erforderlichen Maßnahmen und Verbote zeitlich befristet durchzusetzen.


Beschlussvorschlag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss sowie die Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauches bei Notständen in der Wasserversorgung.


Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

Keine


Anlagen:

  • Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt Laubach