Begründung:
Mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 03.11.2022 wurde der Magistrat beauftragt, eine
kommunale Gefahrenabwehrverordnung für den Fall des Trinkwassernotstandes zu
verfassen und als Beschlussvorschlag zur weiteren Beratung vorzustellen.
Für den Fall, dass in
den kommenden Sommermonaten die Knappheit der Wasserversorgung in den Kommunen
aufgrund Hitze- und Trockenheitsereignissen drohen, kann es sinnvoll
erscheinen, eine Gefahrenabwehrverordnung zur Abwehr eines Trinkwassernotstandes
für das Gebiet der Stadt Laubach zu erlassen. Das Regierungspräsidium Darmstadt
teilte mit Hinweis vom letzten Jahr mit, dass sich in Hessen derzeit 48 % der
Grundwasser-Landesmessstellen auf einem unterdurchschnittlichen Niveau
befinden.
Um im Falle einer
Knappheit bei der Wasserversorgung angemessen handeln zu können, führen
Kommunen Gefahrenabwehrverordnungen über die Einschränkung des Verbrauchs von
Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung ein. Das Ziel dieser
Verordnung ist stets die Sicherstellung des notwendigen Bedarfes an Trinkwasser
in der Kommune.
Die gesetzliche
Grundlage hierfür bieten die §§ 71, 74 und 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes
über die öffentliche Ordnung (HSOG).
Die
Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Trinkwasserverbrauches bei
Notständen in der Wasserversorgung stellt somit ein wichtiges Werkzeug der
Stadt Laubach dar, um im Rahmen dieser Verordnung bei der Feststellung eines
Trinkwassernotstandes die erforderlichen Maßnahmen und Verbote zeitlich
befristet durchzusetzen.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der
Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss sowie
die Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge wie folgt
beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die als Anlage beigefügte
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Laubach über die Einschränkung des
Trinkwasserverbrauches bei Notständen in der Wasserversorgung.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Keine
Anlagen:
- Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des
Trinkwasserverbrauchs bei Notständen in der Wasserversorgung der Stadt
Laubach