Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach IV

Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin
Vorlage
240/2023
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 01.12.2022 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin Herrn Ernst-Rudolf Schmidt am 17.04.2023 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Ernst-Rudolf Schmidt wurde als Ortsgerichtsschöffe wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Ernst-Rudolf Schmidt gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin des Ortsgerichtes Laubach IV, für die Dauer von 10 Jahren, dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.