Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 01.12.2022 mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen
und 2. Vertreter der Ortsgerichtsvorsteherin Herrn Ernst-Rudolf Schmidt am
17.04.2023 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete
Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Ernst-Rudolf Schmidt wurde als
Ortsgerichtsschöffe wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich
und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Ernst-Rudolf Schmidt gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die
Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen und 2. Vertreter der
Ortsgerichtsvorsteherin des Ortsgerichtes Laubach IV, für die Dauer von 10
Jahren, dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.