Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach III
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
239/2023
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt, dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Herrn Uwe Beyer, abgelaufen ist. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Uwe Beyer wurde von Ortsbeirat Freienseen als Ortsgerichtsschöffe wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.


Beschlussantrag:

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Uwe Beyer gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen   des Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.