Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mitgeteilt,
dass die Amtszeit des Ortsgerichtsschöffen Herrn Uwe Beyer, abgelaufen ist.
Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs.
2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Herr Uwe Beyer wurde von Ortsbeirat
Freienseen als Ortsgerichtsschöffe wieder vorgeschlagen. Die Abstimmung erfolgt
schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder
Handaufhebung abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Uwe Beyer gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des
Amtes des Ortsgerichtsschöffen des
Ortsgerichtes Laubach III für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.