hier: nachträgliche Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung
Begründung:
Der Magistrat der Stadt
Laubach hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 beschlossen, dem gemeinsamen
„Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben
nach dem hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, hier: Löschwasserkonzept
(Stand: 08.11.2017)“ mit Wirkung zum 01.01.2018 beizutreten.
Auf die Drucksache 286/2017
wird verwiesen.
Das zugrundeliegende
Löschwasserkonzept wird seit Vertragsbeginn entsprechend „gelebt“; ebenso sind
die jährlichen Kosten bereits seit 2018 haushaltsrechtlich eingeplant
Für die Genehmigung des
IKZ-Förderantrages „Löschwasserkonzept“ besteht das Regierungspräsidium Gießen
nunmehr auf einen entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss, welcher durch diese
Vorlage nun formell erfolgt. Das Regierungspräsidium bezieht sich hier auf die
zur Zeit gültigen Voraussetzungen für einen IKZ-Antrag (Ziffer 5 der
Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit vom
07.12.2021 (Az; IV 3-3 v 03.02)).
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über
den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt in Ergänzung zum Magistratsbeschluss vom 04.12.2017, Drucksache
286/2017 dem gemeinsamen „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei
der Erfüllung von Aufgaben nach dem hessischen Brand- und
Katastrophenschutzgesetz, hier: Löschwasserkonzept (Stand: 08.11.2017)“ mit
Wirkung zum 01.01.2018 beizutreten.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die finanziellen Mittel
werden bereits seit 2017 im Haushalt berücksichtigt. Es entstehen durch diesen
Beschluss keine zusätzlichen Aufwendungen.