Betreff
Konzept zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung
hier: nachträgliche Beschlußfassung der Stadtverordnetenversammlung
Vorlage
185/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach hat in seiner Sitzung am 04.12.2017 beschlossen, dem gemeinsamen „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, hier: Löschwasserkonzept (Stand: 08.11.2017)“ mit Wirkung zum 01.01.2018 beizutreten.

Auf die Drucksache 286/2017 wird verwiesen.

Das zugrundeliegende Löschwasserkonzept wird seit Vertragsbeginn entsprechend „gelebt“; ebenso sind die jährlichen Kosten bereits seit 2018 haushaltsrechtlich eingeplant

Für die Genehmigung des IKZ-Förderantrages „Löschwasserkonzept“ besteht das Regierungspräsidium Gießen nunmehr auf einen entsprechenden Stadtverordnetenbeschluss, welcher durch diese Vorlage nun formell erfolgt. Das Regierungspräsidium bezieht sich hier auf die zur Zeit gültigen Voraussetzungen für einen IKZ-Antrag (Ziffer 5 der Rahmenvereinbarung zur Förderung der Interkommunalen Zusammenarbeit vom 07.12.2021 (Az; IV 3-3 v 03.02)).

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt in Ergänzung zum Magistratsbeschluss vom 04.12.2017, Drucksache 286/2017 dem gemeinsamen „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz, hier: Löschwasserkonzept (Stand: 08.11.2017)“ mit Wirkung zum 01.01.2018 beizutreten.

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die finanziellen Mittel werden bereits seit 2017 im Haushalt berücksichtigt. Es entstehen durch diesen Beschluss keine zusätzlichen Aufwendungen.