Betreff
Überplanmäßiger Zuschuss an die Naturkindergärten Gonterskirchen und Münster
Vorlage
184/2022
Aktenzeichen
049.417; Hand in Hand
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Zum 01.03.2022 nahmen die Naturkindergärten in Münster und Gonterskirchen ihren Betrieb aufnehmen. Mittel hierzu wurden bei der Planung des Haushaltsplans 2022 berücksichtigt.

 

Leider ergab sich auch mit der angepassten Landesförderung eine Unterdeckung von ca. 21 TEUR für die einzelnen Standorte.

 

Diese Mittel sind jedoch im Haushaltsplan 2022 nicht berücksichtigt.

 

Im Bereich des Produktes 01.111.10 Liegenschafts- und Gebäudemanagements konnten bei dem Konto 50040000 Mehrerträge erwirtschaftet werden.

 

Von diesen Mitteln können die überplanmäßigen Ausgaben gedeckt werden.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende überplanmäßigen Zuschusszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2022:

 

a)    Zuschuss an den Naturkindergarten Gonterskirchen in Höhe von 21.000,00 €.

b)    Zuschuss an den Naturkindergarten Münster in Höhe von 21.000,00 €.

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen in oben genannter Höhe sind durch Mehrerträge bei dem Produkt 01.111.10  Liegenschafts- und Gebäudemanagement Konto 50040000 gedeckt.

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<BeschlTextEnde>>

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

keine