Begründung:
Zum 01.03.2022 nahmen die Naturkindergärten in
Münster und Gonterskirchen ihren Betrieb aufnehmen. Mittel hierzu wurden bei
der Planung des Haushaltsplans 2022 berücksichtigt.
Leider
ergab sich auch mit der angepassten Landesförderung eine Unterdeckung von ca.
21 TEUR für die einzelnen Standorte.
Diese Mittel sind jedoch im Haushaltsplan 2022 nicht
berücksichtigt.
Im Bereich des Produktes 01.111.10 Liegenschafts-
und Gebäudemanagements konnten bei dem Konto 50040000 Mehrerträge erwirtschaftet
werden.
Von diesen Mitteln können die überplanmäßigen
Ausgaben gedeckt werden.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt folgende überplanmäßigen
Zuschusszahlungen aus dem Haushaltsjahr 2022:
a) Zuschuss an den Naturkindergarten Gonterskirchen in
Höhe von 21.000,00 €.
b) Zuschuss an den Naturkindergarten Münster in Höhe von
21.000,00 €.
Die überplanmäßigen
Aufwendungen in oben genannter Höhe sind durch Mehrerträge bei dem Produkt
01.111.10 Liegenschafts- und
Gebäudemanagement Konto 50040000 gedeckt.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
keine