hier: Beratung und Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung zum Ankauf einer Kehrmaschine
Begründung:
Seit dem Jahr 2012
wird die Straßenreinigung mit einer gemeinsamen Kehrmaschine der Städte Lich
und Laubach ausgeführt. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt den
Einsatz an 2 Tagen pro Woche im Stadtgebiet Laubach.
Es hat sich jedoch
gezeigt, dass für ein gepflegtes Stadtbild die Einsatzzeiten erheblich
gesteigert werden müssen. Mit einer gemeinsamen Kehrmaschine kann dieses Ziel
nicht effektiv erreicht werden, da Jahreszeiten bedingt der Kehreinsatz auf 4
Tage pro Woche erforderlich wird. Daher spricht ein Ankauf einer eigenen
Kehrmaschine für den gewünschten optimalen, flexiblen, täglichen Einsatz der
Kehrmaschine durch einen fachlich versierten Mitarbeiter unseres städtischen
Bauhofes.
Die Vereinbarung endet
bei einer fristgerechten Kündigung zum 31.12.2023, welche mit einer Frist von 6
Monaten zum Ende des Vertrags gekündigt werden muss. Jedoch kann diese aus
wichtigen Gründen auch vorher gekündigt werden.
Für den Erhalt einer
Kehrmaschine wurden 3 Varianten gegenübergestellt.
Variante I: Ankauf
einer Elektro-Kompaktkehrmaschine
Die Anschaffungskosten
einer Elektrokehrmaschine liegen bei 351.000,00 € incl. Mehrwertsteuer. Im
Betrieb einer E-Maschine fallen zusätzlich hohe Kosten für die Wartung an. Die
Servicewerkstatt des Vertriebsunternehmens Aebi Schmidt befindet sich in 56626
Andernach. Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von geschultem Personal
für Elektrobetriebe durchgeführt werden.
Variante II: Leasing
einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselantrieb
Die monatliche
Leasingrate beläuft sich auf 2.264,00 € incl. Mehrwertsteuer. Bei einer
Laufzeit von 60 Monaten entstehen Ausgaben in Höhe von 135.840,00 € Brutto.
Variante III: Ankauf
einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselantrieb
Die Anschaffungskosten
belaufen sich auf 154.000,00 € Bruttosumme. Eine Abschreibungsdauer von 60
Monaten ist realistisch.
Es wird nach Vergleich
der 3 Varianten das Leasen einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselmotor (Variante 2)
von der Verwaltung angestrebt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der
Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den
Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Beschaffung einer Kehrmaschine über einen Leasingvertrag und die
Bereitstellung der jährlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 135.840,00
€ Bruttosumme bei einer Leasinglaufzeit von 5 Jahren. Diese Absichtserklärung
zeigt eine Planungssicherheit gegenüber der Stadt Lich.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Für diese Leasingmaßnahme
sollen, als Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung, die
entsprechenden Haushaltsmittel im jährlichen Aufwand in Höhe von 27.168,00 €
für die Laufzeit von 5 Jahren unter dem Produkt 01.111.06 –Bauhof-
haushaltsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.