Betreff
Straßenreinigung in der Großgemeinde Laubach
hier: Beratung und Beschlussfassung über die Mittelbereitstellung zum Ankauf einer Kehrmaschine
Vorlage
169/2022
Aktenzeichen
659.22
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Seit dem Jahr 2012 wird die Straßenreinigung mit einer gemeinsamen Kehrmaschine der Städte Lich und Laubach ausgeführt. Eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung regelt den Einsatz an 2 Tagen pro Woche im Stadtgebiet Laubach.

 

Es hat sich jedoch gezeigt, dass für ein gepflegtes Stadtbild die Einsatzzeiten erheblich gesteigert werden müssen. Mit einer gemeinsamen Kehrmaschine kann dieses Ziel nicht effektiv erreicht werden, da Jahreszeiten bedingt der Kehreinsatz auf 4 Tage pro Woche erforderlich wird. Daher spricht ein Ankauf einer eigenen Kehrmaschine für den gewünschten optimalen, flexiblen, täglichen Einsatz der Kehrmaschine durch einen fachlich versierten Mitarbeiter unseres städtischen Bauhofes.

 

Die Vereinbarung endet bei einer fristgerechten Kündigung zum 31.12.2023, welche mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende des Vertrags gekündigt werden muss. Jedoch kann diese aus wichtigen Gründen auch vorher gekündigt werden.

 

Für den Erhalt einer Kehrmaschine wurden 3 Varianten gegenübergestellt.

 

 

Variante I:     Ankauf einer Elektro-Kompaktkehrmaschine

 

Die Anschaffungskosten einer Elektrokehrmaschine liegen bei 351.000,00 € incl. Mehrwertsteuer. Im Betrieb einer E-Maschine fallen zusätzlich hohe Kosten für die Wartung an. Die Servicewerkstatt des Vertriebsunternehmens Aebi Schmidt befindet sich in 56626 Andernach. Wartungs- und Reparaturarbeiten dürfen nur von geschultem Personal für Elektrobetriebe durchgeführt werden.

 

 

Variante II:    Leasing einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselantrieb

 

Die monatliche Leasingrate beläuft sich auf 2.264,00 € incl. Mehrwertsteuer. Bei einer Laufzeit von 60 Monaten entstehen Ausgaben in Höhe von 135.840,00 € Brutto.

 

 

 

Variante III:   Ankauf einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselantrieb

 

Die Anschaffungskosten belaufen sich auf 154.000,00 € Bruttosumme. Eine Abschreibungsdauer von 60 Monaten ist realistisch.

 

 

Es wird nach Vergleich der 3 Varianten das Leasen einer Kompaktkehrmaschine mit Dieselmotor (Variante 2) von der Verwaltung angestrebt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beschaffung einer Kehrmaschine über einen Leasingvertrag und die Bereitstellung der jährlichen Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 135.840,00 € Bruttosumme bei einer Leasinglaufzeit von 5 Jahren. Diese Absichtserklärung zeigt eine Planungssicherheit gegenüber der Stadt Lich.

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Für diese Leasingmaßnahme sollen, als Absichtserklärung der Stadtverordnetenversammlung, die entsprechenden Haushaltsmittel im jährlichen Aufwand in Höhe von 27.168,00 € für die Laufzeit von 5 Jahren unter dem Produkt 01.111.06 –Bauhof- haushaltsrechtlich zur Verfügung gestellt werden.