Betreff
Haushaltsvollzugsbericht nach § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022
Vorlage
159/2022
Aktenzeichen
Haushaltsvollzugsbericht 01/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 28 Absatz 1 GemHVO ist die Stadtverordnetenversammlung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzuges zu unterrichten.

 

Aufgrund der Kommentierung zu § 28 GemHVO nach Amerkamp/Kröckel/Dr. Rauber (Gemeindehaushaltsrecht Hessen – Kommentar) ergibt sich, dass die Stadtverordneten-versammlung mindestens zweimal jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten ist.

 

Den städtischen Gremien werden folgende Unterlagen zur Kenntnis gegeben:

 

à        Gesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 30. April 2022,

 

à        Teilergebnisrechnungen für den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 30. April 2022 für die jeweiligen Produktbereiche

 

à        Übersicht über die Investitionsmaßnahmen für die jeweiligen Produktbereiche für den Zeitraum 01. Januar 2022 bis 30. April 2022.

 

Ebenso sind an passender Stelle entsprechende Erläuterungen gegeben.

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<SachTextBeginn>>

<<122/2018 Haushaltsvollzugsbericht nach >> <<SachTextEnde>>

 

 


 

Anmerkungen:

 

Sollten vorab Fragen aufkommen, bitten wir Sie diese schriftlich an die Finanzabteilung zu geben, damit wir diese beantworten können und vor der Magistratssitzung allen Mitgliedern aushändigen können. Diese Vorgehensweise hat sich letztes Jahr bewährt.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsvollzugsbericht gemäß § 28 Absatz 1 GemHVO für die Stadt Laubach für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.04.2022 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Keine!

Anlagen:

 

Haushaltsvollzugsbericht 01-2022