Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die dingliche Sicherung von Ökopunkten im Grundbuch der Stadt Laubach
Vorlage
150/2022
Aktenzeichen
855.010
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Das Land Hessen –Hessen Mobil- muss aus dem Naturraum 46 mit einer maximalen Entfernung von 50 km zum Eingriffsort den Kauf von Ökopunkten zum Ausgleich des Straßenbauprojektes „L3128 – NB Unterhaltungszufahrt RRB Alten-Buseck“ vorweisen.  Die Stadtwaldstiftung Laubach kann diese Bedingungen erfüllen und somit an das Land Hessen –Straßen- und Verkehrsbehörde-, diese Ökopunkte verkaufen. Die dingliche Sicherung der Ökopunkte wird im Grundbuch der Stadt Laubach gefordert.

 

Der Eintragungstext lautet wie folgt:

 

„Das Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur Erfüllung beauftragte Personen ist berechtigt, für das Straßenbauprojekt „L3128 – NB Unterhaltungszufahrt RRB Alten-Buseck“ eine Kompensationsmaßnahme (Erhalt des Altholzbestandes als Lebensraum) auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind, Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“

 

 

Für die Maßnahme werden 3.495 Ökopunkte mit einem Nettokaufpreis von 0,51 € pro Punkt realisiert.

 

Beschlussvorschlag:

 

In seiner Funktion als Vorsitzender der Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51 Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 3.495 Ökopunkten für die Ausgleichsmaßnahme „L3128 – NB Unterhaltungszufahrt RRRB“ aus der Ökopunktefläche 23 Ramsberg; Gemarkung Laubach, Flur 4, Flurstück 53 zugunsten des Landes Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) zu.

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Bei dem Verkauf von 3.495 Ökopunkten zu 0,51 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen von 1.782,45 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme; d.h. der Betrag reduziert sich um 106,95 € auf 1.675,50 €.

 

 

Um Zustimmung wird gebeten.

 

 

Anlagen:

 

-       Beschreibung der Fläche 23