Begründung:
Das Land Hessen –Hessen Mobil- muss aus dem Naturraum
46 mit einer maximalen Entfernung von 50 km zum Eingriffsort den Kauf von
Ökopunkten zum Ausgleich des Straßenbauprojektes „L3128 – NB
Unterhaltungszufahrt RRB Alten-Buseck“ vorweisen. Die Stadtwaldstiftung Laubach kann diese
Bedingungen erfüllen und somit an das Land Hessen –Straßen- und
Verkehrsbehörde-, diese Ökopunkte verkaufen. Die dingliche Sicherung der
Ökopunkte wird im Grundbuch der Stadt Laubach gefordert.
Der Eintragungstext lautet wie folgt:
„Das
Land Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) einschließlich der von ihm zur
Erfüllung beauftragte Personen ist berechtigt, für das Straßenbauprojekt „L3128
– NB Unterhaltungszufahrt RRB Alten-Buseck“ eine Kompensationsmaßnahme (Erhalt
des Altholzbestandes als Lebensraum) auf dem Grundstück zu verwirklichen und zu
erhalten und zu diesem Zweck das Grundstück zu betreten oder zu befahren. Der
jeweilige Eigentümer hat alle Handlungen zu unterlassen, die geeignet sind,
Bestand oder Wertigkeit der Maßnahme zu beeinträchtigen.“
Für die Maßnahme werden 3.495 Ökopunkte mit einem
Nettokaufpreis von 0,51 € pro Punkt realisiert.
Beschlussvorschlag:
In seiner Funktion als Vorsitzender der
Stadtwaldstiftung Laubach beantragt der Bürgermeister über den Magistrat die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt gemäß § 51
Ziffer 15 HGO der dinglichen Sicherung von 3.495 Ökopunkten für die
Ausgleichsmaßnahme „L3128 – NB Unterhaltungszufahrt RRRB“ aus der
Ökopunktefläche 23 Ramsberg; Gemarkung Laubach, Flur 4, Flurstück 53 zugunsten
des Landes Hessen (Straßen- und Verkehrsverwaltung) zu.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Bei
dem Verkauf von 3.495 Ökopunkten zu 0,51 € Netto/Ökopunkt werden Einnahmen von
1.782,45 € Netto erzielt. Gemäß der abgeschlossenen Rahmenvereinbarung erhält
die Hess. Landgesellschaft mbH eine Vermittlungsgebühr von 6% der Nettosumme;
d.h. der Betrag reduziert sich um 106,95 € auf 1.675,50 €.
Um Zustimmung wird gebeten.
Anlagen:
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Beschreibung der
Fläche 23