Ergänzungssatzung gemäß § 34 (4) Nr. 3 BauGB "Friedberger Straße"
hier: - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB
- Verfahrensdurchführung gemäß § 34 (6) i.V.m. § 13 )(2)
BauGB
Begründung:
Das Flurstück 34 am südlichen Ortsausgang von
Gonterskirchen, an der Friedberger Straße, ist baurechtlich als im Außenbereich
liegend zu beurteilen.
Zur beabsichtigten, ergänzenden Errichtung eines
Einfamilienhauses auf der (im familiären Eigentum stehenden) Fläche ist daher
die Baurechtschaffung durch eine Satzung erforderlich - worum die
Grundstückseigentümer/-in bzw. die Vorhabenträger/-in die Stadt Laubach ersucht
hat/ haben.
Die Grundstücksfläche
ist im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Laubach vollständig als
Bestandteil einer Mischbaufläche dargestellt und vollständig erschlossen.
Die in Rede stehende
Grundstücksfläche ist durch die westlich und nördlich angrenzende Bebauung
entsprechend geprägt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 (6)
Nr. 7b genannten Schutzgüter (Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete) liegen nicht
vor.
Die Abgrenzung des Überschwemmungsgebietes zur
östlich angrenzenden Horloff ist natürlich zu beachten.
Damit sind die Voraussetzungen
für eine Einbeziehung dieser Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang
bebauten Ortsteil von Gonterskirchen mittels einer Ergänzungssatzung nach § 34
Abs. 4 Nr. 3 gegeben.
Zudem kann das
vereinfachte Verfahren zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13
Abs. 2 BauGB zur Anwendung gebracht werden.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den
Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
(1)
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3
BauGB „Friedberger Straße“ im Stadtteil Gonterskirchen.
(2)
Der vorläufige räumliche Geltungsbereich am südlichen Ortsausgang von
Gonterskirchen umfasst mit einer Fläche von ca. 1.070 m2 einen
nördlichen Teil des Flurstückes 38 sowie das Flurstück 34 in der Flur 1 der
Gemarkung Gonterskirchen.
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
(3)
Mit der Einbeziehung der vorgenannten Fläche
in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil mittels der Ergänzungssatzung wird die
planungsrechtliche Grundlage für die ergänzende Errichtung eines
Einfamilienhauses geschaffen.
Das
Grundstück (Flurstück 34) ist verkehrlich sowie infrastrukturell (Ver- und
Entsorgung) erschlossen.
(4) Die miteinzubeziehende Teilfläche ist durch
die angrenzend vorhandene bauliche Nutzung geprägt.
Es bestehen keine
Anhaltspunkte dafür, dass die Erhaltungsziele und die
Schutzzwecke von FFH- und/oder Vogelschutzgebieten („Natura 2000“) beeinträchtigt
werden.
Da nach aktuellem
Kenntnisstand die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die
Aufstellung einer Ergänzungssatzung und die Verfahrensdurchführung im
vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 2 BauGB.
(5) Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Vor dem Hintergrund dessen wird die vorstehende
Beschlussfassung empfohlen; um Zustimmung wird gebeten.
Übersichtskarten:
Lage und vorläufige
Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)