Begründung:
Der
Magistrat der Stadt Laubach hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 gemäß § 112
Absatz 9 der HGO den Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt
Laubach für das Jahr 2014 gefasst und den aufgestellten Jahresabschluss gemäß
§§ 128 und 131 HGO der Revision des Landkreises Gießen zur Prüfung vorgelegt.
Durch
die Revision des Landkreises Gießen wurde der Jahresabschluss 2014 der Stadt
Laubach geprüft und als Ergebnis der Prüfung der als Anlage 1 beigefügte
„Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Laubach zum
31.12.2014“ erstellt.
Gemäß
§ 113 HGO ist der Jahresabschluss gemeinsam mit dem Schlussbericht der Revision
durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach zur
Beratung und Beschlussvorlage vorzulegen. Nach § 114 HGO obliegt es der
Stadtverordnetenversammlung, über den Bericht der Revision den geprüften
Jahresabschluss zu beschließen und eine Entscheidung zur Entlastung des
Magistrats zu treffen.
Um
Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.
Beschlussvorschlag:
Der geprüfte Jahresabschluss
der Stadt Laubach wird zum 31.12.2014 wird festgestellt.
Die Vermögensrechnung
(Bilanz) zum 31.12.2014 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 40.990.579,42 €.
Die Ergebnisrechnung weißt
zum Bilanzstichtag einen Jahresgewinn
in Höhe von insgesamt 1.060.423,49 € aus, der sich wie
folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:
à ordentliches Ergebnis: 1.029.283,48 €
à außerordentliches Ergebnis: 31.140,01 €
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2014 auf
insgesamt 871.628,66 €. Im Berichtsjahr wurden verschiedene Kredite
für die Liquiditätssicherung neu aufgenommen. Der Liquiditätskredit zum
31.12.2014 beläuft sich auf 2.500.000,00
€.
Dem Magistrat der Stadt
Laubach wird gemäß § 114 Absatz 2 HGO für das Jahr 2014 Entlastung erteilt.
Des Weiteren ist der
Jahresabschluss zum 31.12.2014 gemäß § 114 Absatz 2 HGO, sowie der Beschluss
hierüber als auch über die Entlastung des Magistrats öffentlich bekannt zu
machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.
Die Kosten für die Prüfung
des Jahresabschlusses 2014 durch die Revision des Landkreises Gießen liegen zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden Sie dem
Magistrat mitgeteilt.
Anlagen:
1)
Bericht
Jahresabschlussprüfung 2014