Betreff
Klimaschutzmanagement
hier: Änderung der Fördermittelbeantragung
Vorlage
135/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen des HH2022 wurde von der Stadtverordnetenversammlung die Stelle eines Klimaschutzmanagers beschlossen. Ein Fördersatz von 85% wurde für den HH2022 berücksichtigt.

In diesem Zusammenhang wurden EUR 50.000 für die Erstellung einer neuen Klimaschutzstudie in den HH2022 eingestellt.

 

Die Förderbedingungen haben sich in 2022 verändert. Für Laubach ist derzeit eine 60% Förderung des Klimaschutzmanagers möglich (da wir eine finanzschwache Kommune sind – ansonsten 40%).

Die Klimaschutzstudie muss jedoch nicht vollständig erneuert werden, sondern kann kostengünstig aktualisiert werden (s.u.).

 

Für notwenige Maßnahmen des Klimaschutzes, wie z.B.

-       Energieeinsparungen (Wärmedämmungen, Austausch von Heizungen etc.)

-       Energiegewinnung durch Erneuerbare Energien

-       Förderung E-Mobilität

-       Öffentlichkeitsarbeit (Information/Beratung und Bewusstseinsbildung)

 

brauchen wir möglichst zeitnah eine entsprechend qualifizierte Unterstützung in der Stadtverwaltung. Hier sei nur beispielhaft erwähnt, dass die Stadt ein Konzept für E-Ladesäulen bräuchte und Landesangebote für aufsuchende Energieberatung in Laubach von der Stadtverwaltung begleitet werden müssten.

 

Die Beantragung der Förderung der Stelle kann erst nach Aktualisierung der Klimaschutzstudie erfolgen (in c. 6 – 8 Wochen). Eine Ausschreibung kann grundsätzlich erst nach Bewilligung der Förderung (weitere 2 – 6 Wochen) erfolgen.

 

Nach Einschätzung der Experten in den übergeordneten Behörden, wird es zukünftig auch nicht wieder höhere Fördersätze geben, sondern es ist anzunehmen, dass die Fördersätze sich in den nächsten Jahren weiter verringern. (In den drei Jahren nach Erstellung der Klimaschutzstudie in 2016 hätte Laubach sogar 95% Förderung erhalten). Die Fördersätze gelten aber nach Bewilligung für die vollen drei Jahre.

 

Für eine Weiterbeschäftigung über die 3 Jahre hinaus bedarf es eines entsprechenden Beschlusses.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, auch bei einer seit Anfang 2022 auf 60% verminderten Förderung (85% bis Ende 2021) das

-       die bestehende Klimaschutzstudie von 2016 aktualisiert wird

-       die Fördermittel beantragt werden und

-       die Stelle des Klimaschutzmanagers ausgeschrieben und besetzt wird.

Die Stelle ist zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren befristet.

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die Förderung der Stelle reduziert sich um EUR 19.725 p.a. (60% statt 85% bzgl. EUR 78.900 p.a. Kosten für die Stelle).

Für den HH2022 wurde eine Stellenbesetzung zum 1.05. berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist eine Einstellung des Klimaschutzmanagers frühestens zum 01.07. zu erwarten (eher später).

Somit würde sich unter Berücksichtigung sowohl der späteren Stellenbesetzung (EUR 1.973 geringerer Eigenanteil) als auch geringeren Förderung (minus EUR 9.863) der Finanzierungsbedarf für den HH2022 per Saldo um EUR 7.890 erhöhen.

 

Die Gegenfinanzierung erfolgt durch die anteilige Nutzung der beim Produkt 01.111.05 Personalsteuerung übertragbaren EUR 11.039 vom HH2021 in den HH2022.

 

Die im HH2022 budgetierten Kosten von EUR 50.000 für die Erstellung einer neuen Klimaschutzstudie werden nur zu einem sehr geringen Teil benötigt. Laut Angebot des entsprechenden Dienstleisters entstehen Kosten von EUR 1.547 für die Aktualisierung, wovon der LKGi die Hälfte als Förderung übernimmt. Die CO2 Bilanzierungssoftware haben wir als Klima-Kommune vom Land kostenlos erhalten.

 

 

 

Anlagen: