hier: Änderung der Fördermittelbeantragung
Begründung:
Im Rahmen des HH2022 wurde
von der Stadtverordnetenversammlung die Stelle eines Klimaschutzmanagers
beschlossen. Ein Fördersatz von 85% wurde für den HH2022 berücksichtigt.
In diesem Zusammenhang
wurden EUR 50.000 für die Erstellung einer neuen Klimaschutzstudie in den
HH2022 eingestellt.
Die Förderbedingungen haben
sich in 2022 verändert. Für Laubach ist derzeit eine 60% Förderung des
Klimaschutzmanagers möglich (da wir eine finanzschwache Kommune sind –
ansonsten 40%).
Die Klimaschutzstudie muss
jedoch nicht vollständig erneuert werden, sondern kann kostengünstig
aktualisiert werden (s.u.).
Für notwenige Maßnahmen des
Klimaschutzes, wie z.B.
- Energieeinsparungen
(Wärmedämmungen, Austausch von Heizungen etc.)
- Energiegewinnung durch
Erneuerbare Energien
- Förderung E-Mobilität
- Öffentlichkeitsarbeit
(Information/Beratung und Bewusstseinsbildung)
brauchen wir möglichst
zeitnah eine entsprechend qualifizierte Unterstützung in der Stadtverwaltung.
Hier sei nur beispielhaft erwähnt, dass die Stadt ein Konzept für E-Ladesäulen
bräuchte und Landesangebote für aufsuchende Energieberatung in Laubach von der
Stadtverwaltung begleitet werden müssten.
Die Beantragung der
Förderung der Stelle kann erst nach Aktualisierung der Klimaschutzstudie
erfolgen (in c. 6 – 8 Wochen). Eine Ausschreibung kann grundsätzlich erst nach
Bewilligung der Förderung (weitere 2 – 6 Wochen) erfolgen.
Nach Einschätzung der
Experten in den übergeordneten Behörden, wird es zukünftig auch nicht wieder
höhere Fördersätze geben, sondern es ist anzunehmen, dass die Fördersätze sich
in den nächsten Jahren weiter verringern. (In den drei Jahren nach Erstellung
der Klimaschutzstudie in 2016 hätte Laubach sogar 95% Förderung erhalten). Die
Fördersätze gelten aber nach Bewilligung für die vollen drei Jahre.
Für eine Weiterbeschäftigung
über die 3 Jahre hinaus bedarf es eines entsprechenden Beschlusses.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt, auch bei einer seit Anfang 2022 auf 60%
verminderten Förderung (85% bis Ende 2021) das
-
die bestehende Klimaschutzstudie von 2016 aktualisiert wird
-
die Fördermittel beantragt werden und
-
die Stelle des Klimaschutzmanagers ausgeschrieben und besetzt wird.
Die Stelle ist zunächst für
einen Zeitraum von 3 Jahren befristet.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die Förderung der Stelle reduziert sich um EUR
19.725 p.a. (60% statt 85% bzgl. EUR 78.900 p.a. Kosten für die Stelle).
Für den HH2022 wurde eine Stellenbesetzung zum 1.05.
berücksichtigt. Aus heutiger Sicht ist eine Einstellung des Klimaschutzmanagers
frühestens zum 01.07. zu erwarten (eher später).
Somit würde sich unter Berücksichtigung sowohl der
späteren Stellenbesetzung (EUR 1.973 geringerer Eigenanteil) als auch
geringeren Förderung (minus EUR 9.863) der Finanzierungsbedarf für den HH2022
per Saldo um EUR 7.890 erhöhen.
Die Gegenfinanzierung
erfolgt durch die anteilige Nutzung der beim Produkt 01.111.05
Personalsteuerung übertragbaren EUR 11.039 vom HH2021 in den HH2022.
Die im HH2022 budgetierten
Kosten von EUR 50.000 für die Erstellung einer neuen Klimaschutzstudie werden
nur zu einem sehr geringen Teil benötigt. Laut Angebot des entsprechenden
Dienstleisters entstehen Kosten von EUR 1.547 für die Aktualisierung, wovon der
LKGi die Hälfte als Förderung übernimmt. Die CO2 Bilanzierungssoftware haben
wir als Klima-Kommune vom Land kostenlos erhalten.
Anlagen: