Betreff
Teilnahme am Förderprogramm "Zukunft Innenstadt"
hier: Anpassung des StaVo-Beschlusses
Vorlage
117/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

In der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2021 wurde der Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ gefasst.

 

Nach Prüfung des Stadtverordnetenbeschlusses hat nunmehr das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitgeteilt, dass in dem vorliegenden Beschluss einige Bestätigungen fehlen.

 

Die ursprüngliche Vorlage 072/2021 wurde daher um die vom Ministerium geforderten Bestätigungen ergänzt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss sowie den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Drucksache 072/2021 wie folgt abzuändern:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.

 

Im Rahmen des Förderprogrammes wird bei Gewährung einer Landesförderung in Höhe von bis zu EUR 250.000 die Realisierung folgender Maßnahmen beschlossen:

a)  Schaffung und Betrieb eines Laubacher Kultur- und Begegnungszentrums am Marktplatz (Ankauf und Umbau der ehemaligen Nahkauf Fläche)

b)  Rosen- und Lavendelpflanzungen für den Luftkurort Laubach

c)  Aufstellen von „Power-Banks“.

 

Es wird ausdrücklich bestätigt:

           angestrebt wird mit den Projekten und Maßnahmen des Innenstadtbudgets, die Innenstadt der Stadt Laubach zu stärken,

           dass eine Strategie für die Innenstadt erarbeitet wird und

           dass die genannten Maßnahmen und Projekte dazu beitragen die Ziele dieser Strategie zu erreichen

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt auch die Bereitstellung der Eigenmittel von max. 20% sowie die Absicherung der Folgekosten.

 

Die Realisierung dieser Maßnahmen ist entsprechend der Förderrichtlinien bis Ende 2023 umzusetzen.

 

Vor einer konkreten Umsetzung ist in 2022 eine noch genauer zu fassende Umsetzungsplanung zu beschließen: u.a. mit dem ausgehandelten Ankaufspreis, den voraussichtlichen Umbaukosten und dem Betriebskonzept über einen Trägerverein, sowie Kosten/Modalitäten der beiden anderen Maßnahmen.

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die finanziellen Auswirkungen sind unverändert gegenüber der Vorlage 072/2021.