hier: Anpassung des StaVo-Beschlusses
Begründung:
In der Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 10.11.2021 wurde der Grundsatzbeschluss zur
Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“ gefasst.
Nach Prüfung des
Stadtverordnetenbeschlusses hat nunmehr das Hessische Ministerium für
Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen mitgeteilt, dass in dem vorliegenden
Beschluss einige Bestätigungen fehlen.
Die ursprüngliche Vorlage
072/2021 wurde daher um die vom Ministerium geforderten Bestätigungen ergänzt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über
den Jugend-, Sport-, Kultur-, Tourismus- und Sozialausschuss sowie den Haupt-,
Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung
beschließt, die Drucksache 072/2021 wie folgt abzuändern:
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Teilnahme am Förderprogramm „Zukunft
Innenstadt“ des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und
Wohnen.
Im
Rahmen des Förderprogrammes wird bei Gewährung einer Landesförderung in Höhe
von bis zu EUR 250.000 die Realisierung folgender Maßnahmen beschlossen:
a) Schaffung und Betrieb eines
Laubacher Kultur- und Begegnungszentrums am Marktplatz (Ankauf und Umbau der
ehemaligen Nahkauf Fläche)
b) Rosen- und
Lavendelpflanzungen für den Luftkurort Laubach
c) Aufstellen von
„Power-Banks“.
Es wird ausdrücklich bestätigt:
• angestrebt wird mit
den Projekten und Maßnahmen des Innenstadtbudgets, die Innenstadt der Stadt
Laubach zu stärken,
• dass eine Strategie
für die Innenstadt erarbeitet wird und
• dass die genannten
Maßnahmen und Projekte dazu beitragen die Ziele dieser Strategie zu erreichen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt auch die Bereitstellung der Eigenmittel
von max. 20% sowie die Absicherung der Folgekosten.
Die Realisierung dieser
Maßnahmen ist entsprechend der Förderrichtlinien bis Ende 2023 umzusetzen.
Vor einer konkreten
Umsetzung ist in 2022 eine noch genauer zu fassende Umsetzungsplanung zu
beschließen: u.a. mit dem ausgehandelten Ankaufspreis, den voraussichtlichen
Umbaukosten und dem Betriebskonzept über einen Trägerverein, sowie
Kosten/Modalitäten der beiden anderen Maßnahmen.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die finanziellen
Auswirkungen sind unverändert gegenüber der Vorlage 072/2021.