Betreff
Betriebsführungsvertrag Naturkindergarten Münster und Gonterskirchen
Vorlage
111/2022
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in Ihrer Sitzung am 30.09.2021 (Stavo 004/2021) unter Tagesordnungspunkt 12 die Fortschreibung des Kindergartenkonzepts der Großgemeinde Laubach mit folgenden Elementen beschlossen:

1. Gonterskirchen / Naturkita

a. Betrieb eines Waldkindergartens in Gonterskirchen mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.

b. Aufhebung des Beschlusses des Notausschusses vom 12.01.2021 über den Betrieb eines zweizügigen Kindergartens in Gonterskirchen durch die Oberhessische Diakonie (OD).

 

2. Münster / Naturkita

Betrieb eines Naturkindergartens in Münster mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.

 

Auf Grundlage dieses Beschlusses sowie der bestehenden Verträge mit dem Oberhessischen Diakoniezentrum bzw. dem NaturKINDERgarten Seenbachtal wurde ein gleichartiger Vertragsentwurf ausgearbeitet und mit dem Verein HANDinHAND abgestimmt.

Für die beiden Naturkindergärten wurden jeweils eigene Vertragsentwürfe aufgestellt, um die jeweiligen Gegebenheiten (siehe § 11) anzupassen. Hierdurch sind die beiden Verträge völlig unabhängig, so dass bei einer Änderung/Beendigung eines Vertrages der andere Vertrag unberührt bleibt.

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss und den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten Verträge über den Betrieb der Naturkindergärten Gonterskirchen und Münster zu.

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die entsprechenden Finanzmittel wurden im Haushalt 2022 berücksichtigt.

Anlagen:

 

-       Vertrag über den Betrieb vom Naturkindergarten Gonterskirchen

-       Vertrag über den Betrieb vom Naturkindergarten Münster