Begründung:
Die
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in Ihrer Sitzung am
30.09.2021 (Stavo 004/2021) unter Tagesordnungspunkt 12 die Fortschreibung des
Kindergartenkonzepts der Großgemeinde Laubach mit folgenden Elementen
beschlossen:
1. Gonterskirchen / Naturkita
a. Betrieb eines Waldkindergartens in
Gonterskirchen mit einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem
01.03.2022. Der Betrieb soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der
Betriebskostenzuschuss (Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt
werden. Bis spätestens vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita
evaluiert und ein Beschluss gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.
b. Aufhebung des Beschlusses des Notausschusses vom
12.01.2021 über den Betrieb eines zweizügigen Kindergartens in Gonterskirchen
durch die Oberhessische Diakonie (OD).
2. Münster / Naturkita
Betrieb eines Naturkindergartens in Münster mit
einer Kapazität von 20 Kindern über 3 Jahren ab dem 01.03.2022. Der Betrieb
soll über den Verein „Hand in Hand“ erfolgen. Der Betriebskostenzuschuss
(Defizitabdeckung) soll zunächst bis Ende 2025 bewilligt werden. Bis spätestens
vor der Sommerpause 2025 soll der Betrieb der Kita evaluiert und ein Beschluss
gefasst werden, ob darüber hinaus gefördert wird.
Auf Grundlage dieses Beschlusses sowie der
bestehenden Verträge mit dem Oberhessischen Diakoniezentrum bzw. dem
NaturKINDERgarten Seenbachtal wurde ein gleichartiger Vertragsentwurf
ausgearbeitet und mit dem Verein HANDinHAND abgestimmt.
Für die beiden Naturkindergärten wurden jeweils
eigene Vertragsentwürfe aufgestellt, um die jeweiligen Gegebenheiten (siehe §
11) anzupassen. Hierdurch sind die beiden Verträge völlig unabhängig, so dass
bei einer Änderung/Beendigung eines Vertrages der andere Vertrag unberührt
bleibt.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stellt über
den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss und den Haupt-, Bau-, Finanz-
und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge
beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss der als Anlage beigefügten
Verträge über den Betrieb der Naturkindergärten Gonterskirchen und Münster zu.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die entsprechenden
Finanzmittel wurden im Haushalt 2022 berücksichtigt.
Anlagen:
-
Vertrag über den
Betrieb vom Naturkindergarten Gonterskirchen
-
Vertrag über den
Betrieb vom Naturkindergarten Münster