Betreff
Beschluss über den Finanzstatusbericht 2022
Vorlage
110/2021
Aktenzeichen
Finanzstatusbericht
Art
Beschlussvorlage
Begründung:
Der Finanzstatusbericht
ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 11 GemHVO-Doppik ein Bestandteil des Haushaltsplanes
und muss dementsprechend auch durch die Gremien beschlossen werden. Eine
Aufstellung dieses Berichtes ist zeitintensiv und war erst zum jetzigen
Zeitpunkt möglich.
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat beschließt den
Finanzstatusbericht für das Haushaltsjahr 2022 und leitet diesen an die
Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung weiter.
Anlagen:
1)
Finanzstatusbericht
2022