Betreff
Beschluss über den Finanzstatusbericht 2022
Vorlage
110/2021
Aktenzeichen
Finanzstatusbericht
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Finanzstatusbericht ist nach § 1 Abs. 5 Nr. 11 GemHVO-Doppik ein Bestandteil des Haushaltsplanes und muss dementsprechend auch durch die Gremien beschlossen werden. Eine Aufstellung dieses Berichtes ist zeitintensiv und war erst zum jetzigen Zeitpunkt möglich.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat beschließt den Finanzstatusbericht für das Haushaltsjahr 2022 und leitet diesen an die Stadtverordnetenversammlung zur weiteren Beschlussfassung weiter.

 

 

Anlagen:

 

1)    Finanzstatusbericht 2022