Begründung:
Nach
§ 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss
eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der
Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2020 wird nunmehr mit
diesem Beschluss förmlich aufgestellt.
Nach
§ 128 HGO ist die Jahresrechnung 2020 nunmehr von der Revision des Landkreises
Gießen zu prüfen.
Die
Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich
über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu
unterrichten.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss der
Stadt Laubach für das Jahr 2020 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung
(HGO) aufgestellt.
Die Vermögensrechnung
(Bilanz) zum 31.12.2020 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 55.193.258,95 €.
Die Ergebnisrechnung weißt
zum Bilanzstichtag einen Jahresgewinn
in Höhe von insgesamt 1.446.528,50 € aus, der sich wie
folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:
à ordentliches Ergebnis: 1.388.868,64 €
à außerordentliches Ergebnis: 57.659,86 €
Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 auf
insgesamt 392.632,65 €. In diesem Finanzmittelbestand sind zum
Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.
Der aufgestellte
Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2020 ist nach den
Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.
Anlagen:
1)
Schlussbericht
Jahresabschluss 2020