Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2019
Vorlage
097/2021
Aktenzeichen
Abschluss 2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2019 wird nunmehr mit diesem Beschluss förmlich aufgestellt.

 

Nach § 128 HGO ist die Jahresrechnung 2019 nunmehr von der Revision des Landkreises Gießen zu prüfen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 

<<136/2018 Aufstellungsbeschluss für den >> <<BeschlTextBeginn>>

Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2019 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt.

 

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2019 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 55.510.174,92 .

 

Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 1.955.024,93 aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:

 

à        ordentliches Ergebnis:                                1.974.743,34 €

à        außerordentliches Ergebnis:                         -19.718,41 €

 

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2019 auf insgesamt 4.491.366,21. In diesem Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.

 

Der aufgestellte Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2019 ist nach den Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.

 

 

 

Anlagen:

 

1)    Schlussbericht Jahresabschluss 2019