Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 30.06.2021 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Helmut Kircher
am 08.11.2021 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine
geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und
geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung
abgestimmt werden.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat
sowie den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung
wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18, gemäß §
7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des
Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.