Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I
Vorschlag zur Ernennung eines Ortsgerichtsschöffen
Vorlage
094/2021
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 30.06.2021 mitgeteilt, dass die Amtszeit von Herrn Helmut Kircher am 08.11.2021 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses  Amtes  eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufhebung abgestimmt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung des Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Herrn Helmut Kircher, wohnhaft in 35321 Laubach, Lange Hohl 18, gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Wiederbesetzung des Amtes des Ortsgerichtsschöffen des Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 5 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.