Betreff
Ortsgerichtswesen des Ortsgerichtes Laubach I

Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin
Vorlage
093/2021
Aktenzeichen
084.11
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit Schreiben vom 30.06.2021 mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ortsgerichtsschöffin Lydia Müller zum 08.11.2021 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.

 

Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter entfallen sind. Im Mitteilungsblatt der Stadt Laubach erfolgte eine Ausschreibung für die neu zu besetzende Stelle. Zwei Bürgerinnen der Kernstadt haben ihr Interesse bekundet indem Sie sich beworben haben. Bei der Überprüfung der Voraussetzungen, wurde u.a. auch Wert gelegt, dass die Bewerberin Kenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung aufweist. Dies kann Frau Schulz, u.a. durch Ihre langjährige Tätigkeit in einem Notariatsbüro, aufweisen. Es wird vorgeschlagen Frau Monika Ruth Schulz, geb. am 25.02.1957 in Laubach, wohnhaft in 35321 Laubach, Schutzbacher Weg 1, als Ortsgerichtsschöffin dem Amtsgericht Gießen zu benennen.

Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.

 

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach schlägt Frau Monika Ruth Schulz, wohnhaft in 35321 Laubach, Schutzbacher Weg 1 gemäß § 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin für das Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des Amtsgerichtes Gießen, vor.