Vorschlag zur Ernennung einer Ortsgerichtsschöffin
Begründung:
Der Präsident des Amtsgerichtes Gießen hat mit
Schreiben vom 30.06.2021 mitgeteilt, dass die Amtszeit der Ortsgerichtsschöffin
Lydia Müller zum 08.11.2021 abläuft. Umgehend ist zur Neubesetzung dieses Amtes
eine geeignete Person gem. § 7 Abs. 2 OGG vorzuschlagen.
Gemäß § 7, Abs. 2 OGG hat die Gemeinde Personen
vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl
der Gemeindevertreter entfallen sind. Im Mitteilungsblatt der Stadt Laubach erfolgte
eine Ausschreibung für die neu zu besetzende Stelle. Zwei Bürgerinnen der
Kernstadt haben ihr Interesse bekundet indem Sie sich beworben haben. Bei der
Überprüfung der Voraussetzungen, wurde u.a. auch Wert gelegt, dass die
Bewerberin Kenntnisse im Bereich der Immobilienbewertung aufweist. Dies kann
Frau Schulz, u.a. durch Ihre langjährige Tätigkeit in einem Notariatsbüro,
aufweisen. Es wird vorgeschlagen Frau Monika Ruth Schulz, geb. am 25.02.1957 in
Laubach, wohnhaft in 35321 Laubach, Schutzbacher Weg 1, als Ortsgerichtsschöffin
dem Amtsgericht Gießen zu benennen.
Die persönlichen Voraussetzungen für die Ernennung der
Vorgeschlagenen gemäß § 8 OGG werden erfüllt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.
Beschlussantrag:
Der
Magistrat der Stadt Laubach stellt über den Ortsbeirat sowie den Haupt-, Bau-,
Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach
schlägt Frau Monika Ruth Schulz, wohnhaft in 35321 Laubach, Schutzbacher Weg 1 gemäß
§ 7 Abs. 2 des OGG für die Neubesetzung des Amtes der Ortsgerichtsschöffin für
das Ortsgerichtes Laubach I für die Dauer von 10 Jahren dem Präsidium des
Amtsgerichtes Gießen, vor.