Betreff
Beteiligungsbericht der Stadt Laubach für das Jahr 2019
Vorlage
087/2021
Aktenzeichen
Beteiligungsbericht-2019
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 123 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind die Kommunen dazu verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung vorzulegen.

 

Eine besondere Verpflichtung über die Offenlegung der kommunalen Beteiligungen gilt gem. § 123 a HGO für Beteiligungen an Unternehmen, die in einer Rechtsform des Privatrechts geführt werden und der kommunale Anteil mindestens 20 % beträgt. Dies gilt besonders für die beiden städtischen Eigengesellschaften, der LTS GmbH und der gLKB gGmbH.

 

Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung vorgesehen.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 zustimmend zur Kenntnis und stimmt der Veröffentlichung zu. Der Beteiligungsbericht ist an 5 Werktagen öffentlich in der Verwaltung auszulegen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Die Aufstellung des Beteiligungsberichtes hat nur interne Personal- und Sachkosten verursacht.

 

 

Anlagen:

 

1)    Beteiligungsbericht der Stadt Laubach zum 31.12.2019