Begründung:
Nach
§ 123 a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) sind die Kommunen dazu
verpflichtet, einen jährlichen Bericht über ihre Beteiligung vorzulegen.
Eine
besondere Verpflichtung über die Offenlegung der kommunalen Beteiligungen gilt
gem. § 123 a HGO für Beteiligungen an Unternehmen, die in einer Rechtsform des
Privatrechts geführt werden und der kommunale Anteil mindestens 20 % beträgt.
Dies gilt besonders für die beiden städtischen Eigengesellschaften, der LTS
GmbH und der gLKB gGmbH.
Nach
Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung ist eine öffentliche
Auslegung in der Stadtverwaltung vorgesehen.
Es
wird gebeten, wie vorgeschlagen zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den
Beteiligungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2019 zustimmend zur Kenntnis und
stimmt der Veröffentlichung zu. Der Beteiligungsbericht ist an 5 Werktagen
öffentlich in der Verwaltung auszulegen.
Finanzielle Auswirkungen/Risiken:
Die
Aufstellung des Beteiligungsberichtes hat nur interne Personal- und Sachkosten
verursacht.
Anlagen:
1)
Beteiligungsbericht
der Stadt Laubach zum 31.12.2019