Betreff
Freigabe gesperrter Haushaltsmittel
Vorlage
078/2021
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 23.02.2021 u.a. die Schaffung einer weiteren Stelle im Kinder- und Jugendbüro beschlossen; dieses erfolgte unter Berücksichtigung eines Sperrvermerkes für die dort beschlossenen Haushaltsmittel in Höhe von 50.000,- €.

 

Die Ausschreibung der beabsichtigten Stelle soll in Kürze erfolgen. Hierbei kann jedoch lediglich eine befristete Ausschreibung erfolgen, sofern der Sperrvermerk im Haushalt weiterhin bestehen bleibt.

Bedingt durch die im HKJGB geregelte Fachkraft-Kind-Relation und dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz – KiQuTG – herrscht im Sozial und Erziehungsdienst ein enorm hoher Fachkräftemangel. Es ist daher davon auszugehen, dass eine befristete Ausschreibung nicht zu dem gewünschten Erfolg verhelfen wird, so dass der Sperrvermerk bereits jetzt aufzuheben ist. Aufgrund der Tarifsituation sind die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf 65.000,- € zu erhöhen, die eine zumindest in Teilzeit mögliche Besetzung der Stelle erlauben.

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt-, Bau-, Finanz- und Umweltausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, den Sperrvermerk über 50.000,- € entsprechend des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 23.2.2021 aufzuheben. Gleichzeitig wird die Schaffung der zweiten Stelle im Stellenplan 2022 (Stelle B61) sowie eine hiermit einhergehende Erhöhung der Haushaltsmittel für die Schaffung/Besetzung der zusätzlichen Stelle im Kinder- und Jugendbüro von 50.000,- € auf 65.000,- € im Vorgriff auf den Haushalt 2022 beschlossen.

Finanzielle Auswirkungen/Risiken:

 

Für die Schaffung des Familienzentrums im Alten Bahnhof sollen Fördermittel in Höhe von 18.000,- € beantragt werden (siehe Vorlage 067/2021). Hiervon ist ein Betrag in Höhe von 15.000,- € für die Personalkosten vorgesehen, so dass die Erhöhung der Personalkosten von 50.000,- auf 65.000,- € durch Berücksichtigung der Förderung gegenfinanziert ist.