Betreff
Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2018
Vorlage
075/2021
Aktenzeichen
Abschluss 2018
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Nach § 112 der Hessischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde/Stadt für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Haushaltsjahr 2018 wird nunmehr mit diesem Beschluss förmlich aufgestellt.

 

Nach § 128 HGO ist die Jahresrechnung 2018 nunmehr von der Revision des Landkreises Gießen zu prüfen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 112 Absatz 5 Satz 1 HGO unverzüglich über die wesentlichen Ergebnisse und Inhalte des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2018 wurde gemäß § 112 Hessische Gemeindeordnung (HGO) aufgestellt.

 

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2018 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 54.668.760,27 .

 

Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresgewinn in Höhe von insgesamt 744.671,49 aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:

 

à        ordentliches Ergebnis:                       728.720,19 €

à        außerordentliches Ergebnis:              15.951,30 €

 

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2018 auf insgesamt 3.613.075,06. In diesem Finanzmittelbestand sind zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite mehr enthalten.

 

Der aufgestellte Jahresabschluss der Stadt Laubach zum Stichtag 31.12.2018 ist nach den Vorschriften des § 128 HGO der Revision zur Prüfung vorzulegen.

 

 

 

Anlagen:

 

1)    Schlussbericht Jahresabschluss 2018