Begründung:
Lt. der
Einwohnermeldedatei der ekom 21 hat die Stadt Laubach nur noch 9.985
Einwohner mit Erstwohnsitz. Maßgeblich für die Kommunalwahl und damit für die
Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter sind jedoch die Einwohnerzahlen des
Statistischen Landesamtes, die erst in 2010 veröffentlicht werden und i.d.R.
von den Zahlen der ekom 21 abweichen.
Gemäß § 38 Abs. 1 HGO beträgt die Zahl der
Gemeindevertreter in Gemeinden
mit
10.001 bis zu 25.000 Einwohner 37
mit 5.001 bis zu 10.000 Einwohner 31.
Der Magistrat empfiehlt unter Berücksichtigung der
tatsächlichen demographischen Entwicklung und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung
die Zahl der Gemeindevertreter freiwillig auf 29 Gemeindevertreter zu
reduzieren. Diese Möglichkeit der freiwilligen Reduzierung ist in § 38 Abs. 2
der HGO geregelt.
Die Änderung muss mit einer Mehrheit von mindestens
zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden
und gilt ab der nächsten Wahlzeit. Der Reduzierungsbeschluss kann bis
spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit gefasst werden.
Auch die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des
Magistrates sollte von derzeit 8 auf 4
reduziert werden. Mit dieser Reduzierung hat das neu gewählte Parlament dann
die Möglichkeit durch eine weitere Änderung der Hauptsatzung die Anzahl herauf
zu setzen.
Weiterhin sollte die Anzahl der Mitglieder der
Ortsbeiräte von derzeit 9 Mitgliedern auf nunmehr 5 reduziert werden.
Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse kann bei der
Neubildung nach der Kommunalwahl 2011 reduziert werden.
Mit den vorgenannten Reduzierungsbeschlüssen in
Verbindung mit der elektronischen Versendung von Sitzungsunterlagen ergibt sich
ein Einsparpotential von bis zu 15.000 € p.a.
Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss, den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, den
Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte
den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2.
Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 01.01.2010. Der
Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit
der Reduzierung der Mandatsträger ergibt sich nachfolgendes Einspar- und
Optimierungspotential:
·
Sitzungsgelder
ca. 50 x weniger Sitzungsgelder pro Sitzungsrunde
·
Elektronischer
Versand von Sitzungsunterlagen
ca. 50 x weniger
Sitzungsunterlagen
Papier- und
Kopierkosteneinsparung
Zukünftig wird ein
kleinerer Kopierer benötigt, Einsparung ca. 3.000 € p.a.
·
Einführung von
Mandatos für den elektronischen Sitzungsdienst, auch für die Fraktionsarbeit
Anlagen:
Entwurf der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung
Kopie § 38 HGO
Kopie Prospekt Mandatos