Betreff
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf der 2.Änderungssatzung der Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 01.01.2010
Vorlage
484/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Lt. der  Einwohnermeldedatei der ekom 21 hat die Stadt Laubach nur noch 9.985 Einwohner mit Erstwohnsitz. Maßgeblich für die Kommunalwahl und damit für die Anzahl der zu wählenden Gemeindevertreter sind jedoch die Einwohnerzahlen des Statistischen Landesamtes, die erst in 2010 veröffentlicht werden und i.d.R. von den Zahlen der ekom 21 abweichen.

 

Gemäß § 38 Abs. 1 HGO beträgt die Zahl der Gemeindevertreter in Gemeinden

 

            mit 10.001 bis zu 25.000     Einwohner      37

            mit   5.001 bis zu 10.000      Einwohner      31.

 

Der Magistrat empfiehlt unter Berücksichtigung der tatsächlichen demographischen Entwicklung und aus Gründen der Haushaltskonsolidierung die Zahl der Gemeindevertreter freiwillig auf 29 Gemeindevertreter zu reduzieren. Diese Möglichkeit der freiwilligen Reduzierung ist in § 38 Abs. 2 der HGO geregelt.

 

Die Änderung muss mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter beschlossen werden und gilt ab der nächsten Wahlzeit. Der Reduzierungsbeschluss kann bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlzeit gefasst werden.

 

Auch die Anzahl der ehrenamtlichen Mitglieder des Magistrates sollte von derzeit  8 auf 4 reduziert werden. Mit dieser Reduzierung hat das neu gewählte Parlament dann die Möglichkeit durch eine weitere Änderung der Hauptsatzung die Anzahl herauf zu setzen.

 

Weiterhin sollte die Anzahl der Mitglieder der Ortsbeiräte von derzeit 9 Mitgliedern auf nunmehr 5 reduziert werden.

Die Anzahl der Mitglieder der Ausschüsse kann bei der Neubildung nach der Kommunalwahl 2011 reduziert werden.

 

Mit den vorgenannten Reduzierungsbeschlüssen in Verbindung mit der elektronischen Versendung von Sitzungsunterlagen ergibt sich ein Einsparpotential von bis zu 15.000 € p.a.

 

Es wird gebeten, wie vorgeschlagen zu entscheiden.

 

Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Haupt- und Finanzausschuss, den Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss, den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss und nach Anhörung der Ortsbeiräte den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Laubach zum 01.01.2010. Der Wortlaut der Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Finanzielle Auswirkungen:

 

Mit der Reduzierung der Mandatsträger ergibt sich nachfolgendes Einspar- und Optimierungspotential:

 

·        Sitzungsgelder         

 

ca. 50 x weniger Sitzungsgelder pro Sitzungsrunde        

           

·        Elektronischer Versand von Sitzungsunterlagen

 

                        ca. 50 x weniger Sitzungsunterlagen

                       

                        Papier- und Kopierkosteneinsparung

 

                        Zukünftig wird ein kleinerer Kopierer benötigt, Einsparung ca. 3.000 €                         p.a.

 

·        Einführung von Mandatos für den elektronischen Sitzungsdienst, auch für die Fraktionsarbeit

Anlagen:

 

Entwurf der 2. Änderungssatzung der Hauptsatzung

 

Kopie § 38 HGO

 

Kopie Prospekt Mandatos