Betreff
Abschlußprogramm kommunale Altlasten: hier: Durchführung von Orientierenden Untersuchungen
Vorlage
460/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Im Rahmen des Abschlußprogramms kommunaler Altlasten wurde vom Regierungspräsidium Gießen eine Orientierende Untersuchung bei 8 Standorten angeordnet. Aufgrund einer Preisabfrage wurden die Kosten der orientierenden Untersuchung ermittelt und der Firma WISA als wirtschaftlich günstigstes Unternehmen der Auftrag zur Erstellung eines Untersuchungskonzeptes erteilt (siehe Beschluss des Magistrates vom 22.10.2008 – Drucksache 364/2008).

Beim Regierungspräsidium wurde unter Beifügung der Untersuchungskonzepte sowie der Kostenschätzung der Firma WISA am 13.11.2008 ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt. Am 03.08.2009 hat das Regierungspräsidium aufgrund der eingereichten Unterlagen die entsprechenden Bewilligungsbescheide erteilt (1 Bewilligungsbescheid liegt als Muster bei).

Die Firma WISA stellte sich aufgrund der Preisabfrage als wirtschaftlich günstigstes Unternehmen heraus. Erst im Rahmen der Erstellung des Bewilligungsbescheides wurde durch das Regierungspräsidium auch die Angemessenheit des Untersuchungskonzeptes festgestellt, so dass eine Auftragsvergabe zur Durchführung der Orientierenden Untersuchung erst nun möglich ist.

Entsprechend § 7 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Laubach gelten als nicht erheblich im Sinne des § 114g Absatz 1 Satz 3 alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind bzw. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einer Höhe von 8.000,- € und bedürfen daher  nicht der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Da diese Voraussetzungen hier nicht gegeben sind, ist daher ein Beschluß der Stadtverordnetenversammlung notwendig.


Beschlussantrag:

 

Der Magistrat stellt über den Umwelt- Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt, gemäß § 100 HGO einen Betrag in Höhe von 103.046,89 € außerplanmäßig im Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2009 bereitzustellen. Dieser Betrag ist für die Durchführung der Orientierenden Untersuchung im Rahmen des Abschlussprogramms kommunaler Altlasten an die Firma WISA zu verwenden.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Für die nachfolgenden Standorte wurden Bewilligungsbescheide vom RP erteilt:

Gemarkung

Lage

Kosten lt Untersuchungskonzept

Bewilligungsbetrag

Wetterfeld

Am Schwarzen Berg

12.914,48 €

15.000,- €

Ruppertsburg

Das Loh

14.039,03 €

15.000,- €

Ruppertsburg

Über dem Lohsteg

11.692,94 €

14.500,- €

Lauter

Am Eichelsberg

13.420,23 €

15.000,- €

Laubach

In der Aue

11.196,12 €

14.000,- €

Laubach

Der Buchwald

12.850,22 €

15.000,- €

Röthges

Der Streuches

13.887,30 €

15.000,- €

Laubach

Friedel-Münch-Str.

13.046,57 €

15.000,- €

Summe:

103.046,89 €

118.500,- €

Die Höhe der Zuwendungsbescheide ist auf die Höhe der tatsächlichen Kosten beschränkt, die sich aus der Kostenschätzung der Firma WISA ergeben. Die Stadt Laubach ist daher zwar Auftraggeber der durchzuführenden Orientierenden Untersuchung, die Kosten werden jedoch bis max. der Höhe des Bewilligungsbetrages durch das Regierungspräsidium getragen.

Der außerplanmäßige Aufwand wird daher durch außerplanmäßige Einnahmen aus den Bewilligungsbescheiden gedeckt.

Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.