Begründung:
Im Rahmen des Abschlußprogramms kommunaler Altlasten
wurde vom Regierungspräsidium Gießen eine Orientierende Untersuchung bei 8
Standorten angeordnet. Aufgrund einer Preisabfrage wurden die Kosten der
orientierenden Untersuchung ermittelt und der Firma WISA als wirtschaftlich
günstigstes Unternehmen der Auftrag zur Erstellung eines Untersuchungskonzeptes
erteilt (siehe Beschluss des Magistrates vom 22.10.2008 – Drucksache 364/2008).
Beim Regierungspräsidium wurde unter Beifügung der
Untersuchungskonzepte sowie der Kostenschätzung der Firma WISA am 13.11.2008
ein entsprechender Zuwendungsantrag gestellt. Am 03.08.2009 hat das
Regierungspräsidium aufgrund der eingereichten Unterlagen die entsprechenden Bewilligungsbescheide
erteilt (1 Bewilligungsbescheid liegt als Muster bei).
Die Firma WISA stellte sich aufgrund der Preisabfrage
als wirtschaftlich günstigstes Unternehmen heraus. Erst im Rahmen der
Erstellung des Bewilligungsbescheides wurde durch das Regierungspräsidium auch
die Angemessenheit des Untersuchungskonzeptes festgestellt, so dass eine
Auftragsvergabe zur Durchführung der Orientierenden Untersuchung erst nun
möglich ist.
Entsprechend § 7 Absatz 1 der Haushaltssatzung der
Stadt Laubach gelten als nicht erheblich im Sinne des § 114g Absatz 1 Satz 3
alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die aufgrund
gesetzlicher, tariflicher oder bestehender vertraglichen Verpflichtungen zu
leisten sind bzw. alle über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
bis zu einer Höhe von 8.000,- € und bedürfen daher nicht der Zustimmung der
Stadtverordnetenversammlung. Da diese Voraussetzungen hier nicht gegeben sind,
ist daher ein Beschluß der Stadtverordnetenversammlung notwendig.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Umwelt- Bau-, Planungs-
und Verkehrsausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss den Antrag, die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach beschließt,
gemäß § 100 HGO einen Betrag in Höhe von 103.046,89 € außerplanmäßig im
Vorgriff auf den Nachtragshaushalt 2009 bereitzustellen. Dieser Betrag ist für
die Durchführung der Orientierenden Untersuchung im Rahmen des
Abschlussprogramms kommunaler Altlasten an die Firma WISA zu verwenden.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die nachfolgenden Standorte wurden
Bewilligungsbescheide vom RP erteilt:
Gemarkung |
Lage |
Kosten lt Untersuchungskonzept |
Bewilligungsbetrag |
Wetterfeld |
Am Schwarzen Berg |
12.914,48 € |
15.000,- € |
Ruppertsburg |
Das Loh |
14.039,03 € |
15.000,- € |
Ruppertsburg |
Über dem Lohsteg |
11.692,94 € |
14.500,- € |
Lauter |
Am Eichelsberg |
13.420,23 € |
15.000,- € |
Laubach |
In der Aue |
11.196,12 € |
14.000,- € |
Laubach |
Der Buchwald |
12.850,22 € |
15.000,- € |
Röthges |
Der Streuches |
13.887,30 € |
15.000,- € |
Laubach |
Friedel-Münch-Str. |
13.046,57 € |
15.000,- € |
Summe: |
103.046,89 € |
118.500,- € |
Die Höhe der Zuwendungsbescheide ist auf die Höhe der
tatsächlichen Kosten beschränkt, die sich aus der Kostenschätzung der Firma
WISA ergeben. Die Stadt Laubach ist daher zwar Auftraggeber der
durchzuführenden Orientierenden Untersuchung, die Kosten werden jedoch bis max.
der Höhe des Bewilligungsbetrages durch das Regierungspräsidium getragen.
Der außerplanmäßige Aufwand wird daher durch
außerplanmäßige Einnahmen aus den Bewilligungsbescheiden gedeckt.
Es wird gebeten, wie beantragt zu beschließen.