Begründung:
Die Projektgruppe, die sich innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr Laubach gebildet hat, hat nach Prüfung möglicher Fahrzeuge ein Angebot für ein gebrauchtes Wasserfahrzeug, in Höhe von 98.217,00 €, der Firma amag off road machines AG, Am Sportplatz 1 in 56745 Bell, vorgelegt.
Zur
Finanzierung dieses Vorhabens wurde im Haushalt der Stadt Laubach für das Jahr
2009 ein Betrag in Höhe von 70.000,00 € als Investitionskosten sowie als
Spendeneinnahmen 50.000,00 € vorgesehen.
Zum
derzeitigen Zeitpunkt liegen folgende Zahlungseingänge / Zusagen vor:
Ø Oberhessisches Diakoniezentrum Laubach 400,00 €
Ø Furnierwerk Laubach 1.000,00 €
Ø Ing.-Büro Albert Laubach 500,00 €
Ø Römheld GmbH 1.000,00 €
Ø Oberhessen Gas
500,00 €
Zwischensumme: 3.400,00 €
Ggf. als Spenden zu erwarten:
Feuerwehrverein Laubach 10.000,00 €
Feuerwehrverein
Laubach 3.570,00
€
(zusätzl. Spende für Löschmonitor)
Sparkasse 5.000,00 €
Stadtwerke 5.000,00 €
Gräfliche Verwaltung 10.000,00 €
Stadtwaldstiftung 10.000,00 €
Mögliche
Gesamtsumme Spenden 46.970,00
€
Zwischen den derzeit eingestellten Haushaltsmitteln in
Höhe von 70.000,00 € sowie dem Kaufpreis des Fahrzeuges in Höhe von 98.217,00 €
besteht daher ein Fehlbetrag in Höhe von 28.217,00 €.
Beschlussantrag:
Der Magistrat stellt über den Haupt- und
Finanzausschuss den Antrag, die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gem. § 100
HGO die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 28.217,00 € für die
Ersatzbeschaffung des Großtanklöschfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr der
Großgemeinde Laubach.
Finanzielle Auswirkungen:
Es
wird vorgeschlagen, die fehlenden Mittel einzustellen, da das ausgewählte Fahrzeug
die wirtschaftlichste Alternative darstellt.
Es
kann in Erwägung gezogen werden, den für das Haushaltsjahr 2010 zur Anschaffung
vorgesehenen Einsatzleitwagen (ELW 1) mit einem Investitionsvolumen von
100.000,00 € auf das Jahr 2011 oder gar 2012 zu verschieben. Diese Verschiebung
ist deshalb gerechtfertigt, da der Digitalfunk nach neuesten Mitteilungen
voraussichtlich erst im Jahr 2012 eingeführt wird und es unwirtschaftlich wäre,
einen neuen ELW 1 mit veralteter, demnächst zum Austausch anstehender Funktechnik
auszustatten.
Es
wird gebeten wie beantragt zu beschließen.