Betreff
Betrieb eines kommunalen Wertstoffhofes
Vorlage
414/2009
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

Mit Schreiben vom 29.1.2009 hat der Landkreis Gießen der Stadt Laubach einen Vertragsentwurf über den Betrieb eines kommunalen Wertstoffhofes vorgelegt, der dieser Vorlage als Anlage beiliegt.

Mit der Errichtung eines kommunalen Wertstoffhofes ist beabsichtigt, dass die Bürger Metall, Holz und Bauschutt wohnortnah abgeben können. Weitere Entsorgungen (z.B. Grünabfälle, Elektrogeräte) sind in dem Vertragsentwurf nicht vorgesehen und wären ggf. durch die Stadt Laubach auf eigene Kosten bereitzustellen.

Die Stadt Laubach hat entsprechend dem Vertragsentwurf den Betrieb des Wertstoffhofes sicher zu stellen. Dieses umfasst u.a. auch die Gestellung von fachkundigem Personal, welches die Anlieferung der aus der Anlage 1 des Entwurfes ersichtlichen Stoffe zu überwachen hat sowie für die ordnungsgemäße Befüllung der Container Sorge zu tragen hat.

Die Bereitstellung und Abholung der Container wird vom Landkreis Gießen selbst oder einem beauftragten Dritten übernommen. Ebenso wird der Austausch beschädigter Container vom Landkreis übernommen.

Für den Betrieb des Wertstoffhofes bietet der Landkreis Gießen einen Betrag von 0,50 € pro Einwohner jährlich für die angeschlossenen Orte/Stadtteile an. Bei einer gerundeten Einwohnerzahl Laubach von etwa 10.000 Einwohnern entstehen hierbei jährliche Einnahmen von 5.000,- €. Da der Landkreis einen Betrieb an mindestens 5 Stunden pro Woche vorschreibt, fallen für das Personal pro Jahr etwa 260 Stunden an (52 Kalenderwochen). Bei angenommenen Personalkosten von 32,- € pro Stunde erstehen daher jährliche Personalkosten in Höhe von 8.320,- €, so dass ein Defizit in Höhe von 3.320,- € entstehen wird. Darüber hinaus behält sich der Landkreis vor, die sich aus der Sortierung von Fehlwürfen ergebenden Kosten zusätzlich einzubehalten.

Neben dem finanziellen Aspekt ist die Standortfrage zu klären. Eine Unterbringung auf dem Bauhof ist aus Platzgründen nicht möglich. Ebenso ist zu befürchten, dass die vorgegebenen Abgabezeiten von den Bürgern nicht eingehalten werden, und daher ständiger Personaleinsatz auf dem Bauhof anfallen wird.

 

Die Errichtung eines kommunalen Wertstoffhofes als solches ist sicherlich begrüßenswert. Es sollten jedoch auch die vorgenannten Faktoren (Finanzen, Standort) berücksichtigt werden.

 

Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.

  

Beschlussantrag:

Der Magistrat nimmt den Entwurf des Vertrages über den Betrieb eines kommunalen Wertstoffhofes zur Kenntnis und beschließt, den Vertrag zur Entscheidung dem Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss vorzulegen.