Begründung:
Mit Schreiben vom 29.1.2009 hat der Landkreis Gießen
der Stadt Laubach einen Vertragsentwurf über den Betrieb eines kommunalen
Wertstoffhofes vorgelegt, der dieser Vorlage als Anlage beiliegt.
Mit der Errichtung eines kommunalen Wertstoffhofes ist
beabsichtigt, dass die Bürger Metall, Holz und Bauschutt wohnortnah abgeben
können. Weitere Entsorgungen (z.B. Grünabfälle, Elektrogeräte) sind in dem
Vertragsentwurf nicht vorgesehen und wären ggf. durch die Stadt Laubach auf
eigene Kosten bereitzustellen.
Die Stadt Laubach hat entsprechend dem Vertragsentwurf
den Betrieb des Wertstoffhofes sicher zu stellen. Dieses umfasst u.a. auch die
Gestellung von fachkundigem Personal, welches die Anlieferung der aus der
Anlage 1 des Entwurfes ersichtlichen Stoffe zu überwachen hat sowie für die
ordnungsgemäße Befüllung der Container Sorge zu tragen hat.
Die Bereitstellung und Abholung der Container wird vom
Landkreis Gießen selbst oder einem beauftragten Dritten übernommen. Ebenso wird
der Austausch beschädigter Container vom Landkreis übernommen.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes bietet der
Landkreis Gießen einen Betrag von 0,50 € pro Einwohner jährlich für die
angeschlossenen Orte/Stadtteile an. Bei einer gerundeten Einwohnerzahl Laubach
von etwa 10.000 Einwohnern entstehen hierbei jährliche Einnahmen von 5.000,- €.
Da der Landkreis einen Betrieb an mindestens 5 Stunden pro Woche vorschreibt,
fallen für das Personal pro Jahr etwa 260 Stunden an (52 Kalenderwochen). Bei
angenommenen Personalkosten von 32,- € pro Stunde erstehen daher jährliche
Personalkosten in Höhe von 8.320,- €, so dass ein Defizit in Höhe von 3.320,- €
entstehen wird. Darüber hinaus behält sich der Landkreis vor, die sich aus der
Sortierung von Fehlwürfen ergebenden Kosten zusätzlich einzubehalten.
Neben dem finanziellen Aspekt ist die Standortfrage zu
klären. Eine Unterbringung auf dem Bauhof ist aus Platzgründen nicht möglich.
Ebenso ist zu befürchten, dass die vorgegebenen Abgabezeiten von den Bürgern
nicht eingehalten werden, und daher ständiger Personaleinsatz auf dem Bauhof
anfallen wird.
Die Errichtung eines kommunalen Wertstoffhofes als solches
ist sicherlich begrüßenswert. Es sollten jedoch auch die vorgenannten Faktoren
(Finanzen, Standort) berücksichtigt werden.
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
Beschlussantrag:
Der Magistrat nimmt den Entwurf des Vertrages über den
Betrieb eines kommunalen Wertstoffhofes zur Kenntnis und beschließt, den
Vertrag zur Entscheidung dem Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss
vorzulegen.