Betreff
Ausbau der Kinderbetreuung U3 hier: Sachstandsmitteilung, Vernetzung von Kindertagesstätten und Grundschule
Vorlage
397/2009
Aktenzeichen
460.023:U3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhaltsdarstellung:

 

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach hat in ihrer Sitzung am 23. September 2008 -Tagesordnungspunkt 8- beschlossen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die mittelfristige Ausbauplanung für die Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren -U3-.

 

Den gesetzlichen Anspruch einer örtlichen Versorgungsquote von 35% vorzuhalten soll bis 2013 erfüllt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Diakoniezentrum Johann-Friedrich-Stift Förderanträge zu dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ zu stellen.

 

Um kurzfristig den örtlichen Bedarf decken zu können wird beschlossen, in den nachfolgenden Kindertageseinrichtungen folgende Betreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder zu schaffen:

 

1.         Adolf-Wieber-Straße, Laubach                               10 Plätze        zum 01.08.2009

2.         Auf den Röden, Laubach                                           5 Plätze        zum 01.01.2009

3.         Freienseen                                                                  5 Plätze        zum 01.01.2009

4.         Ruppertsburg                                                   5 Plätze        zum 01.01.2009

5.         Wetterfeld                                                                  10 Plätze        in 2009/2010

6.         Lauter                                                                         10 Plätze        in 2009/2010

 

Neugeschaffene Plätze:                                                       45 Plätze

Weiterer Fehlbedarf:                                                            55 Plätze

 

Aufgrund dieses Beschlusses sind im Haushaltsplan für das Jahr 2009 -der mittlerweile genehmigt worden ist- für Umbauarbeiten am Kindergarten „Adolf-Wieber-Straße“ 180.000,00 € bei Auszahlungen und 145.000,00 € als Zuschuss des Landes für den Umbau des Kindergartens bei den Einzahlungen veranschlagt (Produkt: 36.1.01 - Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder).

 

Weiterhin sind für den Umbau einer Wohnung im DGH Wetterfeld zur Betreuungseinrichtung für Kinder 80.000,00 € als Auszahlungen und 40.000,00 € als Einzahlungen in Form einer Zuwendung vom Land für den Umbau der Wohnung im DGH Wetterfeld zur Betreuungseinrichtung für Kinder veranschlagt (ebenso Produkt 36.1.01).

 

Für den notwendigen Anbau der Kinderbetreuungseinrichtung in der Adolf-Wieber-Straße dürfte nach den jetzigen Planungen mit Kosten von rund 220.000,00 € zu rechnen sein. Auf Grund von Bitten der Ausschussmitglieder im Jugend-,  Sport-, Sozial- und Kulturausschuss sowie im Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss wurde die 1. Planung -die nur den Stand einer Entwurfsskizze hatte- weiter geplant und unter EInbeziehung von Frau Bär und weiterer Erzieherinnen, sowie auch der Fachberatung beim Landkreis Gießen weiter entwickelt und in eine funktionelle Form gebracht.

 

Über die konkrete Planung sollen der Umwelt-, Bau-, Planungs- und Verkehrsausschuss sowie der Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss gemeinsam beraten.

 

Mittlerweile ist das Konjunkturförderprogramm 2009 auf den Weg gebracht worden, dem zu Folge der Landkreis Gießen vermutlich 22 Mio. Euro, gegebenenfalls 6 weitere Mio. Euro erhalten wird. Es ist vorgesehen, aus diesem Programm einen größeren Betrag für die Verzahnung von Kindergärten und Schulen im Tandem in Form der Förderung gemeinsamer Aktivitäten (Kommunen/Landkreis; Bildungs- und Erziehungsplan) zu verwenden.

 

Der Landkreis hatte hierzu die Kommunen angeschrieben und um Mitteilung gebeten, ob in den Kommunen Möglichkeiten für ein solches Zusammenarbeiten gesehen werden.

 

Wir haben mit Schreiben vom 30. Januar 2009 unser grundsätzliches Interesse an dem Programm für die Theodor-Heuss-Grundschule in Laubach und unsere Kindertagesstätten angemeldet.

 

Daneben haben mehrere Gespräche zwischen Vertretern des Landkreises (Herren 1. KB Becker und Herr Oßwald) sowie der Stadtverwaltung Laubach (Bgm. Spandau und Herr Weicker) statt gefunden, in denen über die Thematik beraten worden ist.

 

Grundsätzlich wird es als möglich erachtet, Kinder aus dem letzten Kindergartenjahr, vor der Einschulung in die Grundschule, in einer Einrichtung in der Schule zu betreuen. Hierbei könnte verstärkt der Übergang vom Kindergarten in die Grundschule vorbereitet und durchgeführt und die Verzahnung von Kindergarten und Grundschule vertieft werden.

 

Sollte es zu einer solchen Möglichkeit kommen, so könnte aller Voraussicht nach auf einen An- und/oder Ausbau in der Adolf-Wieber-Straße in großen Teilen oder sogar gänzlich verzichtet werden und die unter 3-jährigen Betreuung in der vorhandenen Einrichtung (möglichweise nach geringfügigen Umbauarbeiten im Inneren) erfolgen.

 

Dieses hätte neben dem beabsichtigten pädagogischen Effekt auch den Effekt der Einsparung dieser  Investition in Höhe von rund 100.000,00 € Eigenanteil für die Stadt Laubach und laufender Folgekosten.

 

Andererseits muss jedoch ein stimmiges pädagogisches Konzept erarbeitet werden und zwar gemeinsam zwischen der Grundschule und den Kindertagesstätten.

 

Hierzu hat bereits ein erstes Gespräch zwischen Frau Bär und der Leiterin der Theodor-Heuss-Grundschule, Frau Markus, statt gefunden. Mit Hilfe Externer (u.a. aus der Kreisverwaltung) ist hier ein nicht einfach zu erstellendes Konzept zu entwickeln.

 

Auch die räumliche Situation in der Schule ist noch näher zu erörtern und fest zu legen. Denkbar wäre hier, die Räumlichkeiten (ehemalige Wohnung) über der Turnhalle zu nutzen. Dieses ist ein Vorschlag der Schulleiterin. Dieses hätte auch zum Vorteil, dass die Kindergartenkinder ihren eigenen Bereich haben und etwas von den Grundschulkindern räumlich abgetrennt wären.

 

 

Zur Zeit lässt sich noch nicht beantworten, ob dieses Projekt tatsächlich in eine Förderung durch das Land gelangen kann. Auch wären möglicherweise zu erbringende Anteile -die ebenfalls zur Zeit noch nicht bekannt sind- zu berücksichtigen. Auch evtl. weitere Forderungen des Landkreises (z.B. Miete oder Beteiligung an Bauunterhaltungskosten) sind zu berücksichtigen. Sie können aber erst zu einem späteren Zeitpunkt eindeutig geklärt und in die weiteren Überlegungen einbezogen werden.

 

Insgesamt bietet dieses Modell jedoch einen interessanten Aspekt aus pädagogischer Sicht, der grundsätzlich einer näheren Überprüfung zu unterziehen ist.

 

Um die notwendige Zeit für die Klärung all dieser anstehenden, teils schwierigen, Fragestellungen und Konzepte zu gewinnen, sollte der für den Frühjahr 2009 anvisierte Termin für einen Anbau an dem Kindergarten in der Adolf-Wieber-Straße zurück gestellt werden.

 

Gleichzeitig könnte im Gegenzug mit der Verwirklichung der Bereitstellung von Betreuungsplätzen für U3-Kinder im Wetterfelder Dorfgemeinschaftshaus begonnen werden und damit die Maßnahme zeitlich deutlich nach vorne gezogen werden. Die Plätze in Wetterfeld könnten sowohl für den Wetterfelder Bedarf, als auch für solch Berufstätige dienen, die ihre Arbeitsplätze in Richtung Lich haben.

 

Sollte sich bei den weiteren Beratungen herausstellen, dass das angedachte Konzept der Vernetzung von Kindertagesstätte und Grundschule nicht, nur unter anderen Voraussetzungen (auch finanziell ungünstigen) oder auch aus pädagogischen Aspekten heraus nicht oder nur mit großen Schwierigkeiten verwirklichen lassen, so könnte dann auch wieder auf die ursprüngliche Planung eines Anbaues in der Adolf-Wieber-Straße zurück gekehrt werden.

 

Dennoch verdient es das angedachte Modell näher überprüft zu werden, und zwar sowohl aus pädagogischen als auch aus finanziellen Erwägungen.

 

Es wird vorgeschlagen, die Örtlichkeiten zunächst einer Besichtigung zu unterziehen, dann die Möglichkeiten miteinander in der gemeinsamen Ausschusssitzung zu diskutieren und danach für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03. März 2009 eine entsprechende Beschlussvorlage vorzubereiten.

 

Um eine entsprechende Vorgehensweise wird gebeten. Für weitergehende Vorschläge -gegebenfalls auch bereits im Vorfeld der Sitzung- wären wir dankbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussantrag: