Betreff
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Laubach zum 31.12.2013
Vorlage
057/2021
Aktenzeichen
Geprüfter JAB 2013
Art
Beschlussvorlage

Begründung:

 

Der Magistrat der Stadt Laubach hat in seiner Sitzung am 27.02.2017 gemäß § 112 Absatz 9 der HGO den Aufstellungsbeschluss für den Jahresabschluss der Stadt Laubach für das Jahr 2013 gefasst und den aufgestellten Jahresabschluss gemäß §§ 128 und 131 HGO der Revision des Landkreises Gießen zur Prüfung vorgelegt.

 

Durch die Revision des Landkreises Gießen wurde der Jahresabschluss 2013 der Stadt Laubach geprüft und als Ergebnis der Prüfung der als Anlage 1 beigefügte „Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Laubach zum 31.12.2013“ erstellt.

 

Gemäß § 113 HGO ist der Jahresabschluss gemeinsam mit dem Schlussbericht der Revision durch den Magistrat der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Laubach zur Beratung und Beschlussvorlage vorzulegen. Nach § 114 HGO obliegt es der Stadtverordnetenversammlung, über den Bericht der Revision den geprüften Jahresabschluss zu beschließen und eine Entscheidung zur Entlastung des Magistrats zu treffen.

 

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der geprüfte Jahresabschluss der Stadt Laubach wird zum 31.12.2013 festgestellt.

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2013 schließt mit einer Bilanzsumme in Höhe von 41.769.472,46 .

 

Die Ergebnisrechnung weißt zum Bilanzstichtag einen Jahresverlust in Höhe von insgesamt 1.173.145,94 aus, der sich wie folgt auf das ordentliche und außerordentliche Ergebnis aufteilt:

 

à        ordentliches Ergebnis:                        -1.193.174,80 €

à        außerordentliches Ergebnis:                     20.028,86 €

 

Der Finanzmittelbestand beläuft sich zum Stichtag 31.12.2013 auf insgesamt 793.025,32. Im Berichtsjahr wurden verschiedene Kredite für die Liquiditätssicherung neu aufgenommen. Der Liquiditätskredit zum 31.12.2013 beläuft sich auf 6.200.000,00 €.

 

Dem Magistrat der Stadt Laubach wird gemäß § 144 Absatz 2 HGO für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.

 

Des Weiteren ist der Jahresabschluss zum 31.12.2013 gemäß § 114 Absatz 2 HGO, sowie der Beschluss hierüber als auch über die Entlastung des Magistrats öffentlich bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

 

Die Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 durch die Revision des Landkreises Gießen liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. Sobald diese vorliegen, werden Sie dem Magistrat mitgeteilt.

 

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Anlagen:

 

1)    Bericht Jahresabschlussprüfung 2013